Denkmalpflege
Oberste Denkmalbehörde ist das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium für Bildung und Kultur. Das Landesdenkmalamt ist eine dem Ministerium nachgeordnete Behörde und als Fach- und Vollzugsbehörde für Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuständig. Es entscheidet über Erhaltungs- und Umnutzungsmaßnahmen an überregional bedeutenden Baudenkmälern und Abbruchanträge in Abstimmung mit der Obersten Denkmalbehörde. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet die Oberste Denkmalbehörde nach erneuter Anhörung des Landesdenkmalrates. Der Landesdenkmalrat berät die Oberste Denkmalbehörde und das Landesdenkmalamt. Er beobachtet den Denkmalschutz und die Denkmalpflege im Saarland und fördert deren Entwicklung durch Stellungnahmen, Anregungen und Empfehlungen.
Landesdenkmalamt SAARLAND
Am Bergwerk Reden 11
66578 Schiffweiler