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Antragsstellung und Formulare

Ab 1. Januar 2022 werden Kinderwunschbehandlungen im Saarland gefördert. Damit werden ungewollt kinderlose Paare bei den Kosten von Kinderwunschbehandlungen finanziell entlastet. Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Dabei dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen des antragstellenden Paares verwendet werden. Ausnahme stellen hier gleichgeschlechtliche weibliche Paare dar.

Vater und Mutter liegen mit ihrem Baby auf dem Bett Eltern mit Baby
Foto: ©pololia / stock.adobe.com

Informationen zur Antragsstellung

Verfahren und Checkliste zum Förderprogramm Kinderwunsch (PDF, 140KB, Datei ist nicht barrierefrei)

  • Beachten Sie bitte, dass die Maßnahme nur zuwendungsfähig ist, wenn mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus einschließlich der medikamentösen Behandlung noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmenbeginn zählt der Kauf von Medikamenten bzw. das Einlösen von Rezepten, die für die Kinderwunschbehandlung erforderlich sind. Dies darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides erfolgen.
  • Bei der zeitlichen Planung Ihrer Kinderwunschbehandlung müssen Sie vom Eingang Ihres Förderantrages bis zum Erhalt des Zuwendungsbescheides etwas Zeit einkalkulieren, soweit Unterlagen nachgefordert werden müssen entsprechend länger. Im Interesse einer schnellen Bear­beitung bitten wir Sie, von Nachfragen hinsichtlich des Be­arbeitungs­standes oder des (vollständigen) Eingangs Ihrer Unter­lagen abzusehen. Die Förderanträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ein Vorziehen einzelner Anträge ist im Interesse der anderen Antragstellenden nicht möglich.
  • Für jeden Behandlungszyklus ist gesondert eine Zuwendung zu beantragen. Nach Geburt eines Kindes sind die Behandlungszyklen erneut förderfähig.

Online-Förderantrag

Dem Online-Förderantrag sind folgende Unterlagen als Kopien beizufügen:

Nachreichungen:

  • Falls Sie Dokumente für einen bereits gestellten Antrag nachreichen möchten, schicken sie uns eine Email mit dem Betreff "Nachreichungen" + ihrem Aktenzeichen (sofern vorhanden) an kinderwunsch@las.saarland.de.

Rücknahme eines Antrages:

Auszahlungsantrag

  • Die Zuwendung kann erst nach Abschluss der Behandlung und Abrechnung mit allen beteiligten Krankenkassen mit dem nachfolgenden Formular abgerufen werden
  • Auszahlungsantrag Förderprogramm Kinderwunsch (docx, 100KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Auszahlungsantrag Förderprogramm Kinderwunsch (PDF, 137KB, Datei ist nicht barrierefrei)
  • Die Zuwendung für heterosexuelle Ehepaare beträgt für alle vier Behandlungszyklen jeweils bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils, für heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft für den ersten bis dritten Behandlungszyklus bis zu 37,5 Prozent, für den vierten Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils. Für gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare und Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft beträgt die Zuwendung für alle Zyklen höchsten 25 Prozent des verbleibenden Eigenanteils.
  • Die Höchstbeträge für alle heterosexuellen verheirateten Paare betragen im ersten bis vierten Behandlungszyklus 1000 Euro, für heterosexuelle Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft im ersten bis dritten Behandlungszyklus 750 Euro und 1000 Euro für den vierten. Für gleichgeschlechtliche weibliche Ehepaare und Paare gilt der Höchstbetrag von 500 Euro für alle Behandlungszyklen.
  • Beachten Sie bitte, dass der Auszahlungsantrag spätestens am letzten Tag des im Zuwendungsbescheid festgelegten Bewilligungszeitraums beim LAS eingegangen sein muss. Danach eingehende Auszahlungsanträge müssen abgelehnt werden.