| Landesamt für Soziales | Kinder, Schule, Kindergärten, Horte und Krippen, Soziales

Diabetesbegleitung

in Kindertagesstätten und Grundschulen

Kinder, die aufgrund einer Diabetes Mellitus Typ 1-Erkrankungen, mit ärztlicher Verordnung, auf eine ständige Beobachtung während des Kita- bzw. Grundschulbesuchs angewiesen sind, können aufgrund dieses Pilotprojekts eine Diabetesbegleitung erhalten.

Saarländische Verfahrensregelung

Das Saarland schafft eine Verfahrensregelung für Kinder, die schon in jungen Jahren an Diabetes Mellitus Typ 1 erkranken. Diese Kinder benötigen in der Regel zunächst beim Krankheitsmanagement Unterstützungsleistungen durch Dritte, um regelmäßig Blutzucker zu messen, Insulin zu berechnen und zu spritzen. Zusätzlich ist in einigen Fällen eine kontinuierliche Beobachtung des Essverhaltens und der körperlichen Symptome notwendig, um in Krisensituationen schnell eingreifen zu können. Ohne diese Unterstützung ist ein regelmäßiger Besuch in Kindertageseinrichtungen (Kita) oder Grundschulen oft nicht möglich.  

Während die Kosten der medizinischen Versorgung für Blutzuckermessungen, Insulinberechnung und -gabe unstrittig von den Krankenkassen gemäß § 37 SGB V übernommen werden, ist die Frage, wer die Kosten für eine im Einzelfall gegebenenfalls notwendige Begleitperson trägt, bislang ungeklärt.

Um die Situation zu verbessern, haben das Sozialministerium und das Landesamt für Soziales (LAS) mit den gesetzlichen Krankenkassen im Saarland eine Kooperation vereinbart. Ziel ist es, die Begleitung und Beobachtung der betroffenen Kinder durch speziell geschultes Hilfspersonal in den Einrichtungen zu ermöglichen. Dieses Personal wird diabetes-spezifisch geschult und angelernt, um die Kinder bestmöglich zu unterstützen. Die Kosten für diese Begleitung werden künftig hälftig zwischen dem LAS und den an der Kooperation beteiligten gesetzlichen Krankenkassen aufgeteilt. Damit ist eine faire Kostenaufteilung möglich, sodass die Belastung nicht länger auf den Schultern der Kinder und ihrer Familien lastet.

Antragsbearbeitung

Ab dem 01.07.2025 eingehende Neuanträge auf Erbringung einer einfachen Diabetesbegleitung in Kita und Grundschule, für die die örtliche Zuständigkeit des Landesamtes gegeben ist, werden künftig, durch das Landesamt für Soziales bearbeitet und beschieden.

  • Weiterbewilligungsanträge für Kindern, die bereit zu einem früheren Zeitpunkt eine Begleitung bewilligt bekommen haben (durch die Krankenkasse oder das Landesamt für Soziales), sind weiterhin beim bisherigen Kostenträger zu stellen.
  • Erstanträge, die vor dem Stichtag 01.07.2025 für das laufende oder kommende Schuljahr bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt wurden, werden ebenfalls von dieser weiterbearbeitet.

Voraussetzungen

  1. Es muss eine ärztliche Verordnung der ständigen Beobachtung und Begleitung des Kindes vorgelegt werden (Gültigkeit für ein Jahr bzw. Schuljahr) und
  2. die gesetzliche Krankenkasse des Antragstellers muss der dargestellten Verfahrensvereinbarung beigetreten sein.

Liste der beigetretenen Krankenkassen (Stand: 01.07.2025):

  • IKK Südwest
  • AOK Rheinland-Pfalz-Saarland
  • Knappschaft
  • SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)
  • TK (Techniker Krankenkasse)
  • BARMER
  • DAK (Deutsche Angestellten-Krankenkasse)
  • HKK (Handelskrankenkasse)
  • HEK (Hanseatische Krankenkasse)
  • Pronova BKK
  • Debeka BKK
  • BKK ProVita
  • Novitas BKK
  • BKK Linde
  • VIACTIV Krankenkasse
  • BKK Wirtschaft & Finanzen
  • Energie BKK 

Welche Fälle fallen nicht unter diese Verfahrensregelung?

Fälle in denen

  • eine ständige Begleitung und Beobachtungnicht erforderlich ist und ärztlich nicht verordnet wurde oder
  • aufgrund eines weitergehenden Eingliederungshilfebedarfs ein Unterstützungsbedarf besteht. In diesem Fall bleibt die originäre Zuständigkeit des jeweiligen Kostenträgers unberührt. Dies gilt auch für die Fälle, die aufgrund einer (drohenden) seelischen Behinderung in der Kostenträgerschaft der Jugendämter stehen.
  • eine Diabetes Mellitus Typ 1-Erkrankung vorliegt, neben einer ständigen Beobachtung und Begleitung, aber weitergehende medizinische Behandlungspflege aufgrund von häufig auftretenden und lebens- beziehungsweise gesundheitsgefährdenden Krisensituationen notwendig ist, die die Fähigkeiten und Kompetenzen der einfachen Diabetesbegleitung überschreitet, so dass der Einsatz einer medizinischen (Fach-)kraft erforderlich ist (§ 37 c SGB V). Diese Fälle bleiben weiterhin in der Zuständigkeit der Krankenkassen.

Liste der Leistungserbringer

Leistungserbringer

Adresse

Homepage

Kontaktmöglichkeit

1.Idee.on gGmbH

Hochwaldstraße 64

66620 Otzenhausen

https://ideeon.info/

E-Mail: info@ideeon.info

Tel. 06873 - 66 82 90

2.AG Familienzirkel

Standort Saarlouis

Bibelstraße 5

66740 Saarlouis

https://www.familienzirkel-saarlouis.de/kontakt.html

info@familienzirkel-saarlouis.de

Standort Merzig

Poststraße 17

66663 Merzig

https://www.familienzirkel-saarlouis.de/kontakt.html info@familienzirkel-saarlouis.d

Antragsstellung

Anträge auf eine einfache Diabetesbegleitung nach dieser Verfahrensregelung sind zu stellen beim:

Antrags- und Beratungsstelle Team Kinder und Jugendliche

Hochstraße 67
66115 Saarbrücken