| Landesamt für Soziales | Menschen mit Behinderung, Arbeit

Budget für Arbeit

Eine Eingliederungshilfeleistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderung auf dem Weg zum allgemeinen Arbeitsmarkt.

Mit dem „Budget für Arbeit“ (BfA) hat das Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine neue Möglichkeit für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen. Das Budget für Arbeit ist eine Leistungsform, die eine Alternative zur Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) darstellt.

Voraussetzung für die Gewährung eines Budgets für Arbeit ist, dass der Budgetnehmende einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung hat.

Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an die Arbeitgeberin bzw. an den Arbeitgeber sowie die Aufwendungen der erforderlichen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören insbesondere:

  • Menschen mit einer seelischen Behinderung, die nicht in einer WfbM arbeiten wollen und
  • Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen, die sich gezielt auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereiten möchten.

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