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Gesundheitsfachberufe
Das Landesamt für Soziales (LAS) ist die zuständige Stelle für die Durchführung der Berufsgesetze der nicht akademischen Gesundheitsfachberufe im Saarland.
Anträge auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nicht akademische Gesundheitsfachberufe (NAH), Vorlage Ärztliches Attest
- Merkblatt Berufserlaubnis (Ausbildung im Ausland abgeschlossen) (PDF, 917KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Antrag auf Berufserlaubnis (Ausbildung im Ausland abgeschlossen) nicht akademische Gesundheitsfachberufe (PDF, 92KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2024 KEINE Anträge mehr nach dem Krankenpflegegesetz (Gesundheits- und Krankenpfleger*in) gestellt werden können, sondern nur noch nach dem Pflegeberufegesetz (Pflegefachfrau/ -mann).
Bitte beachten Sie, dass Anpassungsmaßnahmen nach dem Krankenpflegegesetz aufgrund der Pflegeberufereform bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein müssen.
- Merkblatt Berufserlaubnis (Ausbildung im Saarland abgeschlossen)
- Antrag auf Berufserlaubnis als Notfallsanitäter/Notfallsanitäterin (Ausbildung im Saarland abgeschlossen) (PDF, 221KB, Datei ist nicht barrierefrei)
- Vorlage ärztliches Attest (NAH) (PDF, 582KB, Datei ist nicht barrierefrei)