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Gesundheitsfachberufe

Das Landesamt für Soziales (LAS) ist die zuständige Stelle für die Durchführung der Berufsgesetze der nicht akademischen Gesundheitsfachberufe im Saarland.

Anträge auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nicht akademische Gesundheitsfachberufe (NAH), Vorlage Ärztliches Attest

Bitte beachten Sie, dass ab 01.01.2024 KEINE Anträge mehr nach dem Krankenpflegegesetz (Gesundheits- und Krankenpfleger*in) gestellt werden können, sondern nur noch nach dem Pflegeberufegesetz (Pflegefachfrau/ -mann).

Bitte beachten Sie, dass Anpassungsmaßnahmen nach dem Krankenpflegegesetz aufgrund der Pflegeberufereform bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein müssen.

Merkblatt und Erklärung für die Beantragung einer Zweitschrift (Berufserlaubnis o. Prüfungszeugnis) nicht akademische Gesundheitsfachberufe (NAH)

Antrag und Erklärung auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (NAH)