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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Auf dieser Seite erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Grundsätze der Eingliederungshilfe und die Leistungen, die damit für behinderte Menschen oder von Behinderung bedrohte Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen auf Antrag möglich sind.

Grundsätzlich sind Leistungen der Eingliederungshilfe Bestandteil der allgemeinen Leistungen für Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende, Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben und damit die Eingliederung in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Im Saarland ist die Aufgabenwahrnehmung als Träger der Eingliederungshilfe zweigeteilt:

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFuF) ist zuständig für die Landesplanung und -entwicklung, das Vertragsrecht und die Heimaufsicht.

Das Landesamt für Soziales (LAS) ist zuständig für die generellen Leistungen der Eingliederungshilfe, die insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe umfassen.

Konkret obliegt dem LAS die Antragsbearbeitung im Einzelfall; das heißt Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, Bedarfsermittlung, Bescheidung und gegebenenfalls Zahlung der Leistungen.

Damit wir Ihnen in diesem Prozess passgenaue Hilfe gewähren können, ist eine qualifizierte Beratung (gerne auch vor Ort) und Information über die mögliche Vorgehensweise notwendig. Außerdem muss Ihr individueller Bedarf ermittelt werden. Auch dazu finden Sie auf den folgenden Seiten und unter den folgenden Menüpunkten weitere Informationen. Beachten Sie bitte: Erst durch die Bedarfsermittlung und Hilfeplanung wird festgestellt, welche Unterstützungsleistungen der Mensch mit Behinderung in seiner Situation, also im konkreten Fall Sie, braucht und in Anspruch nehmen will.

Mehr zu den Grundsätzen der Eingliederungshilfe und den einzelnen Leistungen, Zuständigkeiten, Beratungsangeboten und dem Antragsverfahren finden Sie nachfolgend unter dem jeweiligen Themengebiet.

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