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Informationen für Leistungserbringer von Eingliederungshilfeleistungen

Die weitere Verbesserung der Leistungsgewährung und Leistungsverwaltung im Bereich der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege liegt dem Landesamt für Soziales sehr am Herzen - in diesem Bestreben ist die neue Antrags- und Beratungsstelle (ABS) für den Bereich der Eingliederungshilfe und Pflege entstanden.

Die ABS, die sich nun nach Abschluss einer mehrstufigen Testphase im Echtbetrieb befindet, ist eine Reaktion auf die steigenden Fallzahlen, auf die Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes, sowie auf den Prozess der weiteren Digitalisierung der Leistungssachbearbeitung im Landesamt für Soziales und soll mittelfristig die Antrags- und Prüfverfahren insgesamt beschleunigen und zu einer Erhöhung von Effizienz und Transparenz führen.

Die Antrags- und Beratungsstelle nimmt alle Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege entgegen und unterstützt die Antragstellerinnen und Antragsteller bei der Vervollständigung der einzureichenden Dokumente. Daneben dient die Antrags- und Beratungsstelle als erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen und Informationen rund um die Eingliederungshilfe.

Somit bildet die Antrags- und Beratungsstelle (ABS) neben der Leistungssachbearbeitung (Referate D1 bis D4) und dem MPD (Referate D5a und D5b) nunmehr die dritte Säule der Leistungsverwaltung beim Eingliederungshilfeträger.

Die Kernaufgaben der Sachbearbeitung und des MPD bleiben weiterhin erhalten. Sobald also die Antrags- und Beratungsstelle Anträge dokumentiert, in das IT-System übertragen und die Vervollständigung der benötigten schriftlichen Unterlagen erfolgreich begleitet hat, wird der entsprechende Antragsvorgang an die Sachbearbeitung übergeben. Die Sachbearbeitung führt die rechtliche Prüfung des Antrages durch und leitet diesen anschließend dem MPD zwecks Bedarfsermittlung zu. Ist die Prüfung des MPD abgeschlossen, wird der Antrag wieder der Sachbearbeitung übergeben, die sodann eine abschließende Entscheidung trifft und im Falle einer bewilligenden Entscheidung den weiteren Leistungsverlauf begleitet.