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Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche

Ziel der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine bestehende Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und eine Eingliederung in die Gesellschaft zu erreichen. Dazu gibt es verschiedene Leistungen der Eingliederungshilfe, unter anderem: Stationäres Wohnen, Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung, heilpädagogische Leistungen und sonstige Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Vertiefende Details finden Sie in den nachfolgenden Punkten.

Grundsätzlich gilt: Die Teilhabebeeinträchtigung sowie die Notwendigkeit und Geeignetheit der verschiedenen Hilfen werden nach Antragstellung beim Landesamt für Soziales durch den Medizinisch-Pädagogischen-Fachdienst geprüft. Dabei werden Kinder und Jugendliche alters- und entwicklungsentsprechend zusammen mit ihren Eltern in die Planung der Hilfe einbezogen.

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