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Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) verpflichtet Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Prävention und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Dies soll dazu beitragen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und gesundheitliche Risiken im Arbeitsalltag zu minimieren.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind zu Prävention in ihren Betrieben verpflichtet. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement soll helfen, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.

Unter Beteiligung der Rehaträger und der gemeinsamen Servicestellen werden im Präventionsverfahren alle Möglichkeiten, Hilfen und finanziellen Leistungen zur dauerhaften Sicherung des  Arbeitsplatzes erörtert.
Das Inklusionsamt berät Arbeitgeber zu Fragen der Einführung und Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements und unterstützt durch Schulungen und Informationsmaterial.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Inklusionsamt sind kompetente Partner bei der gesetzlich geforderten Umsetzung präventiver Maßnahmen mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis des schwerbehinderten Beschäftigten möglichst dauerhaft fortzusetzen und somit Kündigungen zu vermeiden.

Arbeitgeber können zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Prämien erhalten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie hierzu gern.

Weitere Informationen zum BEM unter:

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Praxisbeispiele

Das Portal REHADAT stellt einige Beispiele der Umsetzung des BEM vor. Sie finden diese unter dem folgenden Link:
REHADAT Betriebliches Eingliederungsmanagement

Forum zum BEM

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen betreut ein Forum zum BEM, das Sie unter folgendem Link finden:
Forum der BIH zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Ansprechpartner im Landesamt für Soziales – Inklusionsamt

Technischer Beratungsdienst im Inklusionsamt

Der Technische Beratungsdienst beim Inklusionsamt - 1 Der Technische Beratungsdienst beim Inklusionsamt - 1
Foto: © echtgut markeninszenierung

Der Technische Beratungsdienst ist ein Fachdienst des Inklusionsamt.

Zu seinen Aufgaben zählen:

  • Beratung durch Vorschläge zu technischen bzw. organisatorischen Maßnahmen  bei der Anpassung eines Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes an die Einschränkungen des schwerbehinderten Menschen
  • Mitwirken und beraten bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, die neu eingestellt werden oder die innerbetrieblich umgesetzt werden müssen
  • Beratende Unterstützung schwerbehinderter Menschen bei der behinderungsgerechten baulichen Gestaltung ihrer Wohnungen  und der behinderungsgerechten Ausstattung ihrer Kraftfahrzeuge (Kraftfahrzeughilfe)
  • Mitwirkung an der Entscheidung des Inklusionsamt über die finanziellen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Unterstützung bei der Eruierung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten im Kündigungsschutz soweit insbesondere Fragen der Ergonomie, der Arbeitsplatzeignung, -gestaltung und -schaffung, der beruflichen Qualifikationsanforderungen alternativer Arbeitsplätze zu klären sind

Auf dieser Grundlage bietet der Technische Beratungsdienst für Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte - kostenlos und einzelfallbezogen - Unterstützung beim Erarbeiten von sinnvollen Lösungen zum Erhalt oder zur Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze für behinderte Menschen an.

Das Beratungsportfolio umfasst:

  • Beurteilung des konkreten Arbeitsplatzes und der Arbeitssituation vor Ort im Hinblick auf die individuellen behinderungsangepassten Erfordernisse
  • Technische Arbeitsgestaltung (Einsatz behinderungskompensierender Technologien, Hilfsmittel)
  • Arbeitssicherheit (Inkludierte Gefährdungsbeurteilung, Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung)
  • Ergonomie
  • Planung und Gestaltung von barrierefreien Arbeitsplätzen und Wohnraum
  • Barrierefreies Bauen
  • Bedarfsermittlung im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben
Ansprechpartner im Landesamt für Soziales – Inklusionsamt
Christian Funke Tel.: 0681/9978-2285

Schulungs- und Informationsangebot des Inklusionsamt

In Kooperation mit der Arbeitskammer des Saarlandes bietet das Inklusionsamt ein umfangreiches Programm von Seminaren und Informationsveranstaltungen an,

die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie das betriebliche Inklusionsamt in die Lage versetzen, sich erfolgreich für die berufliche Teilhabe schwerbehinderter

Menschen zu engagieren. Im jährlich erscheinenden Bildungskalender finden Sie ein breites Angebot von Grund- Aufbau- sowie Spezialseminaren.

Unser Bildungs- und Informationsangebot richtet sich an:

  • Das betriebliche Integrationsteam, d.h. Schwerbehindertenvertretung, Betriebs-,
    Personalrat oder Mitarbeitervertretung und Arbeitgeberbeauftragte,
  • Akteure, die mit der beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen befasst sind,
    wie etwa Personalverantwortliche, Werksärzte, einzelne Schwerbehindertengruppen,
    Wirtschaftsorganisationen oder Arbeitgeberverbände.

Die Seminarübersicht finden Sie im Bildungskalender online unter:

Bildungsangebote der Arbeitskammer für Schwerbehindertenvertretungen

Alle Seminar des Bildungszentrums der Arbeitskammer in Kirkel:

Seminarangebot des Bildungszentrums Kirkel

Gedruckte Exemplare stehen im Inklusionsamt zur Verfügung.

Nähere Einzelheiten zu den vorgenannten Veranstaltungen erhalten Sie:

-          bei der Arbeitskammer des Saarlandes unter den Rufnummern 0681/4005 -314  und -323

-          beim Integrationsamt des Landesamt für Soziales unter der Rufnummer 0681/9978-2390

Wichtige Informationen zur beruflichen Teilhabe schwerbehinderter Menschen finden Sie in der Infothek der BIH-Homepage unter:

BIH Integrations- und Inklusionsämter

Dort finden Sie auch verschiedene Publikationen zum Thema: Publikationen der BIH