| Landesamt für Soziales | Menschen mit Behinderung

Selbstständiges Wohnen

 mit ambulanter Unterstützung

Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich mehr Selbstständigkeit und möchten in einer eigenen Wohnung leben. Allein, mit einem Partner oder einer Partnerin, oder in einer Wohngemeinschaft. Fach- und Assistenzkräfte kommen je nach Bedarf ein oder mehrmals in der Woche und geben die Assistenz, die notwendig ist.

Diese Leistung zur sozialen Teilhabe ist in § 78 SGB IX geregelt und umfasst in diesem Zusammenhang die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung im privaten Wohnen (vormalig: "ambulant betreutes Wohnen") .

Diese Assistenzleistungen werden von Leistungserbringern erbracht, die eine entsprechende Leistungs- und Vergütungsvereinbarung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie abgeschlossen haben.

Eine besondere Form des selbstständigen Wohnens ist die Betreuung in einer Pflegefamilie (vormals: "Gastfamilie"), die in § 80 SGB IX geregelt ist und auch für Volljährige erbracht werden kann.

Das Wohnen in einer Gastfamilie stellt als ein gemeindenahes Angebot eine Alternative zum Wohnen in einer stationären Einrichtung dar. Der Alltag in einer Familie bietet dem Menschen mit Behinderung ein hohes Maß an Sicherheit, persönlicher Freiheit und Lebensqualität. Voraussetzung dabei ist, dass es sich um eine sorgfältig ausgewählte Gastfamilie als stabile Gemeinschaft handelt die ausreichend Räumlichkeiten vorhält. Eine regelmäßige professionelle ambulante Betreuung durch einen Fachdienst sichert das Gelingen des Lebens in einer Gastfamilie.

Checkliste - Ambulante Nachsorge (PDF, 35KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Checkliste - Ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit einer seelischen Behinderung (PDF, 36KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Checkliste - Ambulante Eingliederungshilfe für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung (PDF, 36KB, Datei ist nicht barrierefrei)