| Landesamt für Soziales | Pflege, Sozialhilfe

Wie erhalten Sie Hilfe zur Pflege?

Hilfe zur Pflege gibt es nur auf Antrag. Der Antrag ist beim zuständigen Sozialamt zu stellen. Was Sie beachten und beifügen müssen, erfahren Sie hier.

Zwei Damen füllen Dokumente aus msgff_senioren_f_highwaystarz.jpg
Foto: Fotolia/Highwaystarz

Grundsätzlich muss die Hilfe zur Pflege schriftlich beim Sozialamt beantragt werden. Dem Antrag sollten Belege über Einkommen oder Rente, eventuell Belege über Vermögen, zum Beispiel Sparbücher oder Wertpapiere, Bescheid über Pflegegrad, eventuell Vorsorge- oder Betreuungsvollmacht, Rechnungen von Pflegediensten oder dem Pflegeheim und Nachweise über Ausgaben, zum Beispiel Mietkosten, beigefügt werden.

Das Landesamt für Soziales ist nur für Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die mindestens über einen Pflegegrad 2 verfügen, der richtige Ansprechpartner.

Für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, oder einen Pflegegrad 0 bis 1 haben, ist ein Antrag auf Hilfe zur Pflege immer beim örtlichen Kreissozialamt bzw. dem Sozialamt für den Regionalverband Saarbrücken zu stellen. 

Bitte beachten Sie: Bei Anträgen auf Gewährung von Hilfe zur Pflege ist der Antrag „Antrag auf Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) mit Anlage und Schweigepflichtserklärung" einzureichen.

Formulare und eine Checkliste können Sie sich nachstehend herunterladen:

zurück zu Übersicht