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Zentrale Gutachtenstelle für Landesbedienstete

Die Zentrale Gutachtenstelle für Landesbedienstete (ZGL) ist seit 1995 zuständig für die ärztliche Begutachtung von Bediensteten, Beamten und Richtern der Landesverwaltung.

Das Aufgabengebiet der Zentrale Gutachtenstelle für Landesbedienstete (ZGL) umfasst im Wesentlichen die Feststellung der gesundheitlichen Eignung bzgl. der Einstellung und Verbeamtung von Landesbediensteten sowie die Feststellung von Dienstunfallfolgen. Außerdem werden auch Untersuchungen für die Kirchen, die Deutsche Rentenversicherung und die AOK Saarland/Rheinland-Pfalz durchgeführt.

Symbolbild Arzt-Schreibtisch Symbolbild Arzt-Schreibtisch
Foto: © megaflopp / stock.adobe.com

Darüber hinaus werden von der ZGL Untersuchungen in folgenden Bereichen durchgeführt:

  • Arbeits- und Dienstfähigkeit
  • vorzeitige Ruhestandsversetzungen (aus gesundheitlichen Gründen)
  • Reaktivierung von Landesbediensteten, welche aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wurden
  • Stundenermäßigung bezüglich der Regelarbeitszeit

Hierfür notwendige Blutentnahmen sowie Hör- und Sehtests werden komplett, neben der körperlichen Untersuchung, direkt in der ZGL vor Ort durchgeführt.

Wichtige Informationen für Besucherinnen und Besucherin der ZGL:

Liebe Besucherinnen und Besucher,

gerne geben wir Ihnen folgende hilfreiche Informationen, damit Sie sich auf den Besuch besser vorbereiten können:

1. Eine Untersuchung im Bereich der ZGL erfolgt grundsätzlich auf Wunsch oder Antrag Ihrer Dienststelle.

2. Sie können die Begutachtung und zeitintensive Anforderung von Befunden erheblich erleichtern und das Verfahren beschleunigen. Bringen Sie dazu Kopien von relevanten ärztlichen Befunden und Laborwerten zum Verbleib mit. Diese sollten nicht älter als sechs Monate sein.

3. Um das Ergebnis der Begutachtung den jeweiligen Dienststellen oder Behörden mitteilen zu können, benötigen wir von Ihnen die Entbindung von der Schweigepflicht. Ebenso können Sie aufgefordert werden, vorbehandelnde Ärzte und Einrichtungen von der Schweigepflicht zu entbinden.

4. Wir setzen uns mit Ihnen zwecks Terminabsprache umgehend in Verbindung. Teilen Sie uns bitte mögliche Hinderungsgründe oder auch kurzfristige Terminänderungen unverzüglich mit.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Dr. med. V. Heitz
Leitender Medizinaldirektor

Hochstraße 67
66115 Saarbrücken

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