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Landesprüfungsamt

Staatliche Prüfungen / Anmeldung

Alle wichtigen Informationen zur Prüfungsanmeldung zu den Staatsexamen in den akademischen Heilberufen im Saarland.

Die Prüfungsanmeldung zu den staatlichen Prüfungen

für die Staatsexamen in Medizin, Pharmazie, Psychotherapie (altes Recht) und Zahnmedizin können online bis spätestens 10. Januar bzw. 10. Juni eines jeden Jahres erfolgen.

Informationen zur Anmeldung in den Bereichen Zahnmedizin und Psychotherapie (neues Recht) finden Sie in den jeweiligen Rubriken.

Zur Online-Anmeldung in den Bereichen Medizin, Pharmazie und Psychotherapie gelangen Sie direkt: Anmeldung beim Landesprüfungsamt

Hinweise zum Ablauf der Online-Anmeldung (bitte vor der Registrierung lesen!)

Medizinstudium (allgemeine Infos)

Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Krankenpflegedienst

Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Pharmaziestudium (allgemeine Infos)

Famulatur

Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen (allgemeine Infos)

Hinweise zu den staatlichen Prüfungen Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichentherapeutinnen und -therapeuten

Die staatliche Prüfung des Psychotherapeuthengesetzes (altes Recht) umfasst nach § 5 Abs. 1 Satz 2 einen schriftlichen und mündlichen Teil (§ 8 Abs. 1 PsychTh-APrV bzw. KJPsychTh-AprV). Aufgrund der Gesetzesreform muss das Studium gemäß § 27 Abs. 2 PsychThG vor dem 1. September 2020 aufgenommen worden sein.

Für psychologische Psychotherapeuten/ psychologische Psychotherapeutinnen ist die Ausbildungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) geregelt.

Für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen ist die Ausbildungen im Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPschTh-APrV) geregelt.

Hinweise zu den staatlichen Prüfungen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 4. März 2020 (PsychThApprO) wurde durch Artikel 1 der zweiten Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 16. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 309) geändert. Die Verordnung ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Für die Zulassung zu dem Studiengang, deren erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Psychotherapeutischen Prüfung ist, ist ausschließlich die Universität des Saarlandes zuständig.

Die psychotherapeutische Prüfung (neues Recht) ist eine staatliche Prüfung (§10 PsychThG), die aus zwei Teilen besteht:

1) einer mündlich-praktischen Fallprüfung und 2) einer anwendungsorientierten Parcoursprüfung (aoPP).

oder hier

Zahnmedizinstudium  (allgemeine Infos)

Ausbildung in Erster Hilfe

Pflegedienst

Studien- und Ausbildungsanrechnungen

Das Landesamt für Soziales ist zuständige Behörde für die Anrechnung von Studienleistungen und anderen Ausbildungen in den jeweiligen Ausbildungs- und Studiengängen. Praktisches Jahr / Anrechnung von Studienleistungen und praktischen Übungen.