| Landesamt für Soziales | Menschen mit Behinderung

Internatsbetreuung

Hilfe zur Schulbildung über Tag und Nacht und zur schulischen Ausbildung für einen Beruf über Tag und Nacht

Hier erfolgt im Rahmen des Besuchs einer Förderschule eine Betreuung über Tag und Nacht, wenn zum Beispiel auf Grund der Schwere der Behinderung des jungen Menschen zur Erfüllung der Schulpflicht die Betreuung in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen erforderlich ist oder die auf die behinderungsspezifischen Belange ausgerichtete Bildungsstätte vom Elternhaus des Schülers/der Schülerin zu weit entfernt liegt, um sie täglich erreichen zu können. Letzteres ist bei Förderschulen die Schulabschlüsse anbieten, die über den Hauptschulabschluss hinausgehen, immer der Fall. Solche Angebote halten die Förderschulen im Saarland nicht vor.

Ein Internatsbesuch ist auch als Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen Beruf über Tag und Nacht möglich. Dabei handelt es sich um berufsvorbereitende schulische Maßnahmen und um Berufsausbildungen, die in schulischer Form erfolgen oder um Berufsfachschulen. Es ist eine Leistung nach § 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB IX.

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