Die neue Antrags- und Beratungsstelle
Was sich bei der Antragsstellung ändert
Die zentrale Antragserfassung durch die neu eingerichtete ABS bedingt in einigen Bereichen Änderungen der bisher praktizierten Antragsverfahren. Diese sind nachfolgend zusammengefasst:
- Im Rahmen der Antragstellung sollte immer ein Antragsformular (Kurz- oder Langantrag) des Landesamtes für Soziales verwendet werden. Durch die Nutzung der Antragsformulare kann eine zügigere Antragsbearbeitung erreicht werden.
- Anknüpfend an Punkt 1 muss auch im Falle sog. formloser „Folgeanträge“, die beispielsweise teilweise in einigen Entwicklungsberichten oder sonstigen Anschreiben enthalten sind, zukünftig immer ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular ein- bzw. nachgereicht werden. Es wird daher empfohlen, von vorneherein ein Antragsformular (ggf. zusätzlich zum formlosen Anschreiben) zu verwenden.
- Für Folge- und Änderungsanträge sollen zukünftig neue Kurzantragsformulare verwendet werden. Die neuen Formulare zeichnen sich durch eine bessere Übersichtlichkeit aus und konzentrieren sich auf die wesentlichen Informationen. Sie werden in den kommenden Wochen sukzessive für alle Leistungstypen auf der Homepage des Landesamtes verfügbar gemacht.
- Damit ein Leistungserbringer im Namen bzw. stellvertretend für eine leistungsberechtigte Person tätig werden bzw. Erklärungen abgeben kann, muss stets eine förmliche Bevollmächtigung (ggf. ergänzend zum Antragsformular) möglichst im Original vorliegen.
- Darüber hinaus ist nunmehr die Erstellung und Vorlage von Entwicklungsberichten durch die Leistungserbringer unabhängig von Art und Dauer der erbrachten Leistung in jedem Einzelfall durchzuführen. Das generelle Erfordernis der Entwicklungsberichte folgt aus dem Gebot des SGB IX, den individuellen Gesamt- oder Teilhabeplan im Sinne und zum Wohle der leistungsberechtigten Personen fortzuschreiben und zu überprüfen. Nach wie vor sind Entwicklungsberichte nur im Rahmen derjenigen Leistungsarten zu erstellen, bei denen dies bisher auch festgelegt war.
- Zur Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Antragstellern, Eingliederungshilfeträger und Leistungserbringern werden zudem zeitnah Informationen zu den für den jeweiligen Leistungsantrag notwendigen (personenbezogenen) Dokumenten bzw. Unterlagen in Form von „Checklisten“ auf der Homepage des Landesamtes für Soziales veröffentlicht.
Ansprechpartner
Für Fragen rund um das Antragsverfahren stehen zukünftig die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ABS als zentrale Anlaufstelle zur Verfügung. Fragen zum Antragsverfahren betreffen insbesondere folgende Themenbereiche:
- Fragen zum Eingang bzw. Vorliegen des Antrags
- Fragen zu bereits vorliegenden Unterlagen/Dokumente
- Fragen zu noch einzureichenden Unterlagen/Dokumente
- Fragen zum Sachstand des eingereichten Antrages
Bei Fragen mit Bezug auch nachfolgend aufgeführte Themenbereiche, können Sie sich wie bisher an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sachbearbeitung (Referate D1, D2 und D3) wenden:
- Fragen zum laufenden Leistungsbezug
- Fragen zu Abrechnungsverfahren
- Fragen in Bezug auf die Beendigung oder Veränderung eines laufenden Leistungsbezuges
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MPD stehen Ihnen bei Fragen mit Bezug auf folgende Themenbereiche wie bisher zur Verfügung:
- Fragen zum Ablauf eines Bedarfsermittlungsverfahrens
- Fragen zu medizinischen und sozialpädagogischen Faktoren
- Fragen zur Art und Qualität laufender Leistungen
Kontakt
Antrags- und Beratungsstelle Team Erwachsene
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Antrags- und Beratungsstelle Team Kinder und Jugendliche
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken