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Berufsorientierungsmaßnahmen

helfen Jugendlichen mit Teilhabebedarf

Vier Module bieten bis 31. Juli 2024 berufliche Orientierung und bedarfsgerechte Förderung entsprechend den individuellen Neigungen und Kompetenzen an. 

Die Berufsorientierungsmaßnahmen für alle Schülerinnen und Schüler mit Teilhabebedarf laufen nach aktuellem Stand bis zum 31. Juli 2024, für die praktische Umsetzung steht eine Bietergemeinschaft aus WIAF St. Wendel, SHG GmbH und CEB Merzig-Wadern. Die im Sommer 2021 mit dem Landesamt für Soziales für weitere drei Jahre verlängerte Maßnahme läuft bereits seit 2012, Kooperationspartner sind das Ministerium für Soziales, Gesundheit Frauen und Familie, das Ministerium für Bildung und Kultur sowie die Agentur für Arbeit.

Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern mit Teilhabebedarf, für die im Übergang in den Beruf mit gravierenden Teilhabehindernissen zu rechnen ist, entsprechend ihrer Neigungen und Kompetenzen eine umfassende berufliche Orientierung und anschließende bedarfsgerechte Förderung zu ermöglichen. Für die jungen Menschen wird dabei ein individuell geplanter und durchgehend unterstützter Prozess von der schulischen Vorbereitung zur beruflichen Orientierung und Erprobung entwickelt. Diese Maßnahmen dienen der Erweiterung der Perspektive auf eine Qualifizierung und Vermittlung in Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse am allgemeinen Arbeitsmarkt.

Das in vier Modulen gegliederte Leistungsangebot richtet sich an Vorabgangs- und Abgangsklassen vor allem der Förderschulen geistige und körperlich-motorische Entwicklung. Alle anderen Schülerinnen und Schüler mit Teilhabebedarf, die andere saarländische Schulen besuchen und für die im Übergang in den Beruf mit gravierenden Teilhabehindernissen zu rechnen ist, können einzelne Module oder Teile daraus in Anspruch nehmen.

Im Wesentlichen besteht die Maßnahme aus dem Durchführen einzelner Standardelemente, die der vertieften Berufsorientierung dienen. Dazu zählen beispielsweise die grundsätzliche Interessenerkundung und die persönliche Zukunftsplanung, aber auch die Feststellung der Kompetenz und Praktika. Die in einer Modulbeschreibung miteinander verbundenen Standardelemente initiieren rechtzeitig vor Ende der Schullaufbahn einen mehrjährigen und strukturierten Prozess zur frühzeitigen beruflichen Orientierung der Jugendlichen. Dieser umfasst auch die Auseinandersetzung mit den Auswirkungen der eigenen Behinderung; zudem wird die elterliche Verantwortung berücksichtigt.

Im konkreten Fall fungiert das Modul 1 als Auftakt oder Einstiegsphase, Modul 2 dient der vertieften Berufsorientierung. Für Strategien zur Berufswahl sowie betriebliche Praktika steht Modul 3, das sich anschließende Modul 4 ist inhaltlich für Realisierungsstrategien zum Übergang von Schule und Beruf konzipiert.

Weitere Informationen finden Sie unter:

CED Akademie - Integrationsfachdienst Übergang Schule-Beruf

Integrationsfachdienst

WIAF - Integrationsfachdienst Übergang Schule-Beruf

Ihre Ansprechpartnerin beim Inklusionsamt ist

Frau Alexandra Riem

Telefon (0681) 9978-2392

E-Mail: a.riem@las.saarland.de