Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12e SBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Der Herausgeber dieses Portals ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12e SBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Portale des Landesamt für Soziales.
Diese Erklärung wurde am 25.07.2024 erstellt. Das Datum der letzten Überprüfung oder Aktualisierung wird durch das Erscheinungsdatum zu Anfang dieses Artikels wiedergegeben
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen des BITV
Diese Website ist mit den Anforderungen der EN 301 549 und damit auch der WCAG 2.1 (Konformitätsstufen A und AA )weitestgehend vereinbar (gemäß § 3 "Anzuwendende Standards" der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0 gilt diese europäische Norm als Richtlinie für die Barrierefreiheit von Webseiten). Die Zugänglichkeit wurde in einem unabhängigen BITV-Test im Februar 2023 überprüft.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Downloads: Nicht alle der angebotenen PDF-Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Bei manchen (insbesondere bei älteren) Dokumenten liegt das Ausgangsdokument nicht vor. Diese Dokumente werden nicht nachträglich barrierefrei aufbereitet. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich barrierefreie PDF-Dateien anzubieten. Sollten Sie ein nicht barrierefreies PDF-Dokument benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Internetredaktion des Landesamt für Soziales: Stabstelle QB. Wir setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung und stellen Ihnen das Dokument oder Informationen daraus barrierefrei zur Verfügung.
Liste nicht barrierefreier Inhalte. - Video-Untertitel: Die meisten Videos werden mit Untertiteln veröffentlicht. Bei wenigen, längeren Videos reichen wir die Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nach. Die kurzfristig erstellten Videos, teilweise auch Aufzeichnungen von Live-Übertragungen, enthalten aus Zeit- und Kostengründen nicht immer eine Begleitung in Gebärdensprache oder/und Untertitel. Wir sind bemüht, Untertitel schnellstmöglich nach der Veröffentlichung nachzureichen.
- Alternativtexte für Bilder: Nicht alle Bilder in den Galerien sind mit den korrekten Alternativtexten versehen. Wir passen die Texte stetig an und ersetzen diese, sofern wir Unregelmäßigkeiten feststellen.
- Social Media: Nicht alle Inhalte unserer Social-Media-Kanäle sind ausreichend barrierefrei, da die Unternehmen diese Möglichkeit nicht in vollem Umfang anbieten.
Zusätzliche Informationen
Unser Umgang mit Abkürzungen und Fachbegriffen
Wir vermeiden weitgehend die Nutzung von Abkürzungen oder schreiben das Abgekürzte beim ersten Auftreten voll aus, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.
Feedback und Kontaktangaben
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie folgendes finden:
- Inhalte, die schwer zugänglich sind.
- Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit nicht erfüllen.
- Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.
Stabsstelle Qualitätssicherung und Bürgerkommunikation
Online-Kommunikation: Redaktion und Produktion (Internet, Social Media)
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit unter Behindertenpolitik oder telefonisch/ per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben
Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.
Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland
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