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Familienentlastender Dienst (FED)

Eine Leistung der Eingliederungshilfe zur Unterstützung von Familien

Der familienentlastende Dienst (kurz FED) ist eine wohnortnahe, ambulante Unterstützung von Familien mit wesentlich körperlich oder geistig behinderten Familienmitgliedern in ihrem Haushalt. Durch den familienentlastenden Dienst wird einerseits dem Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht und andererseits zeitgleich, wie der Name schon sagt, seine Familie entlastet.

Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig, daher wird nach Antragstellung einer Einkommens- und Vermögensüberprüfung durchgeführt.

Zur Hilfe durch den familienentlastenden Dienst gehört ausschließlich die Sicherung der sozialen Teilhabe für den Menschen mit Behinderung.

Dazu gehört nicht seine pflegerische Betreuung im häuslichen Umfeld oder Hilfe im Haushalt. Wurde ein Pflegegrad anerkannt, sind zuerst Leistungen der Pflegeversicherung nach § 45 b SGB XI (Betreuungs- und Entlastungsleistungen) in Anspruch zu nehmen.

Der familienentlastende Dienst kann auch nicht zusammen mit Assistenzleistungen für erwachsene Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung (Leistungstyp A 2) gewährt werden.

Beim Familienentlastenden Dienst geht es um die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung (Leistungstyp A 4). Im Rahmen des familienentlastenden Dienstes kann deshalb zum Beispiel mit dem behinderten Familienmitglied ein Spaziergang unternommen oder der Besuch einer Freizeitveranstaltung begleitet werden.

Häufig dient die Leistung im Erwachsenenbereich dazu, insbesondere betagte Eltern mit einem erwachsenen Kind mit Behinderung zu unterstützen. Dadurch kann der oftmals gewünschte möglichst lange Verbleib des erwachsenen Kindes in der Familie ermöglicht werden. Aber auch wenn das erwachsene Kind mit wesentlicher körperlicher oder geistiger Behinderung nicht mehr in seiner Familie, sondern alleine oder in einer Partnerschaft lebt, kann der familienentlastende Dienst helfen. Ein Beispiel ist, wenn vor dem Hintergrund geistiger Behinderung eine Planung und alleinige Realisierung von Freizeitaktivitäten oder des Besuchs kultureller Veranstaltungen nicht möglich ist.