Schwer-Behinderung
in Leichter Sprache erklärt
Schwer-Behinderung und Schwer-Behinderten-Ausweis.
Hinweis:
Wir benutzen immer die männliche Form von Wörtern.
Wir schreiben nur:
Mitarbeiter.
Wir schreiben nicht:
Mitarbeiter oder Mitarbeiterin.
Wir meinen aber Frauen und Männer.
Auf der Seite gibt es Zeilen mit einem Pfeil am Ende.
Der Pfeil zeigt nach unten.
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Dann sehen Sie noch mehr Text.
Sie erhalten mehr Informationen.
Haftungs-Ausschluss
Der Text soll Sie nur informieren.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Mehr Informationen finden Sie auf unseren Internet-Seiten in schwerer Sprache.
Das müssen Sie über den Schwer-Behinderten-Ausweis wissen
Warum gibt es einen Schwer-Behinderten-Ausweis?
Jeder Mensch soll am Leben teilhaben können.
Das heißt:
- Jeder Mensch soll überall mitmachen können.
- Jeder Mensch soll überall dabei sein können.
Menschen mit Beeinträchtigung brauchen dabei Hilfe.
Mit dem Schwer-Behinderten-Ausweis können Menschen
mit Beeinträchtigung diese Hilfe bekommen.
Was ist ein Grad der Behinderung?
Es gibt schwere Beeinträchtigungen.
Es gibt weniger schwere Beeinträchtigungen.
Auf der Rückseite von Ihrem
Schwer-Behinderten-Ausweis steht eine Zahl.
Die Zahl steht oben in der rechten Ecke.
Die Zahl heißt:
Grad der Behinderung.
Die Abkürzung dafür ist: GdB.
Die Zahl zeigt:
- so schwer ist Ihre Beeinträchtigung.
- So viel Hilfe brauchen Sie.
Sie haben eine schwere Beeinträchtigung?
Dann ist die Zahl 50 oder höher.
Wer bestimmt den Grad der Behinderung?
Sie schicken einen Antrag auf Schwer-Behinderung
an das Landes-Amt für Soziales.
Das Landes-Amt für Soziales schickt Ihren Antrag
zu einem Gutachter.
Der Gutachter prüft:
- Welche Beeinträchtigung haben Sie?
- Was ist Ihr Grad der Behinderung?
Das heißt:
Wie schwer ist Ihre Beeinträchtigung?
Wie viel Hilfe brauchen Sie?
Sie haben mehr als eine Beeinträchtigung?
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht immer nur ein
Grad der Behinderung.
Der Gutachter schaut sich die Unterlagen von Ihrem Arzt an.
Der Gutachter kennt alle Beeinträchtigungen von Ihnen.
Der Gutachter prüft:
- Wie viel Hilfe brauchen Sie?
- Wie schwer sind Ihre Beeinträchtigungen?
Dann überlegt der Gutachter:
Welchen Grad der Behinderung sollen Sie bekommen?
Dafür gibt es Regeln.
Diese Regeln stehen in der Versorgungs-Medizin-Verordnung.
Diese Regeln sind in schwerer Sprache geschrieben.
Was ist ein Merkzeichen?
Es gibt verschiedene Beeinträchtigungen.
Einige Menschen können zum Beispiel
nicht gut sehen.
Diese Menschen brauchen Hilfe.
Anderen Menschen können nicht gut gehen.
Diese Menschen brauchen eine andere Hilfe.
Auf dem Schwer-Behinderten-Ausweis stehen Merkzeichen.
Jedes Merkzeichen hat eine eigene Abkürzung.
Die Abkürzung steht für eine Beeinträchtigung.
Zum Beispiel: G.
Die Abkürzung G steht für:
erheblich geh-behindert.
Das heißt:
Sie können nicht gut gehen.
Auf der Rückseite von Ihrem Ausweis stehen Ihre Merkzeichen.
Die Merkzeichen stehen in der oberen linken Ecke.
Was ist ein Nachteils-Ausgleich?
Sie haben eine Beeinträchtigung?
Dann bekommen Sie Hilfe.
Sie müssen zum Beispiel weniger Steuern bezahlen.
Diese Hilfe heißt:
Nachteils-Ausgleich.
Was macht das Landes-Amt für Soziales?
Das Landes-Amt für Soziales prüft:
- Welche Beeinträchtigung haben Sie?
- Wie schwer ist Ihre Beeinträchtigung?
Bei dem Landes-Amt für Soziales können Sie einen
Schwer-Behinderten-Ausweis beantragen.
Dafür ist die Abteilung B zuständig.
Nachteils-Ausgleiche für Merkzeichen.
Diese Nachteils-Ausgleiche können Sie bekommen:
Sie möchten wissen:
Welche Nachteils-Ausgleiche kann ich bekommen?
Dann schauen Sie in Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis.
Auf der Rückseite von Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis
stehen die Merkzeichen.
Die Merkzeichen stehen oben links.
Für Informationen zu den Merkzeichen klicken Sie bitte auf den Pfeil am Ende von der Zeile
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: G.
G ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
erheblich geh-behindert.
Das heißt:
Sie können nicht gut gehen.
Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie:
Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen.
Damit ist zum Beispiel der Bus gemeint.
Sie brauchen dafür einen Zettel.
Der Zettel heißt:
Beiblatt.
Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben.
Die Wert-Marke kostet 91 Euro für ein ganzes Jahr
und 46 Euro für ein halbes Jahr.
Sie können mit der Wert-Marke kostenlos den Nah-Verkehr nutzen.
Zum Nah-Verkehr gehören zum Beispiel:
- Die Busse in Ihrer Stadt oder in Ihrem Land-Kreis
- Die Saar-Bahn
- Die Züge von der Regional-Bahn.
Die Abkürzung für Regional-Bahn ist: RB.
Sie müssen für den Fern-Verkehr bezahlen.
Zum Fern-Verkehr gehören zum Beispiel:
ICE Züge.
Oder Sie müssen weniger Steuern für Ihr Auto bezahlen.
Dafür brauchen Sie auch ein Beiblatt.
Auf dem Beiblatt darf keine Wert-Marke kleben.
Sie fahren mit dem Auto zur Arbeit?
Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück.
Dazu müssen Sie eine Steuer-Erklärung ausfüllen.
Ist Ihr Grad der Behinderung 70 oder höher?
Dann bekommen Sie Geld für einige private Fahrten zurück.
Dazu müssen Sie eine Steuer-Erklärung abgeben.
Private Fahrten sind zum Beispiel:
Fahrten zum Einkaufen.
Sie können nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten?
Oder Sie sind über 65 Jahre alt?
Dann bekommen Sie mehr Sozial-Hilfe.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: aG.
aG ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
außergewöhnlich geh-behindert.
Das heißt:
Sie können sehr schlecht gehen.
Oder Sie können nicht gehen.
Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie:
Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen.
Damit ist zum Beispiel der Bus gemeint.
Sie brauchen dafür ein Beiblatt.
Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben.
Die Wert-Marke kostet 91 Euro für ein ganzes Jahr
und 46 Euro für ein halbes Jahr.
Sie können mit der Wert-Marke kostenlos den Nah-Verkehr nutzen.
Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen.
Sie bekommen Geld für einige private Fahrten zurück.
Dazu müssen Sie eine Steuer-Erklärung ausfüllen.
Private Fahrten sind zum Beispiel:
Fahrten zum Einkaufen.
In einigen Städten gibt es einen Fahr-Dienst.
Der Fahr-Dienst ist für Menschen mit einer
Geh-Beeinträchtigung.
Sie können den Fahr-Dienst nutzen.
Sie müssen nichts bezahlen.
Sie möchten wissen:
Gibt es in meiner Stadt einen Fahr-Dienst?
Rufen Sie bei Ihrer Stadt an.
Sie können auch eine E-Mail
an Ihre Stadt schreiben.
Sie dürfen auf Park-Plätzen für Menschen mit
Beeinträchtigungen parken.
Sie dürfen mit jedem Auto in Umwelt-Zonen fahren.
Umwelt-Zonen sind bestimmte Bereiche in Städten.
In diesen Bereichen dürfen nicht alle Autos fahren.
Die Autos dürfen nicht zu schlecht für die Umwelt sein.
Sie müssen häufig zum Arzt fahren?
In einigen Fällen bezahlt das die
Kranken-Versicherung.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: B.
B ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
Berechtigung zur Mitnahme einer Begleit-Person.
Das heißt:
Sie dürfen eine Begleit-Person mitnehmen.
Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie:
Sie können eine Person
in Bus und Bahn und Saar-Bahn mitnehmen.
Die Person muss nichts bezahlen.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: RF.
RF ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
Befreiung von der Rundfunk-Gebühr.
Rundfunk-Gebühren muss jeder andere Haushalt bezahlen.
Der Staat bezahlt davon die Programme
im öffentlichen Fernsehen
und im öffentlichen Radio.
Zum öffentlichen Fernsehen gehören zum Beispiel:
ARD und ZDF und der Saarländischer Rundfunk.
Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie:
Sie müssen keine Rundfunk-Gebühren bezahlen.
Oder Sie müssen weniger Rundfunk-Gebühren bezahlen.
Bei einigen Telefon-Anbietern müssen Sie
weniger Telefon-Gebühren bezahlen.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: H.
H ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
hilflos.
Das heißt:
Sie brauchen oft Hilfe.
Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie:
Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen.
Sie brauchen dafür ein Beiblatt.
Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben.
Die Wert-Marke kostet nichts.
Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen.
Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Sie müssen eine Steuer-Erklärung ausfüllen.
Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: Bl.
Bl ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
blind.
Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie:
Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen.
Damit ist zum Beispiel der Bus gemeint.
Sie brauchen dafür ein Beiblatt.
Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben.
Die Wert-Marke kostet nichts.
Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen.
Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Sie müssen eine Steuer-Erklärung ausfüllen.
Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück.
In vielen Städten müssen Sie keine Hunde-Steuer bezahlen.
Sie müssen häufig zum Arzt fahren?
In einigen Fällen bezahlt das die
Kranken-Versicherung.
Sie können einen Park-Ausweis bekommen.
Mit dem Park-Ausweis können Sie zum Beispiel:
- im eingeschränkten Halte-Verbot parken.
- kostenlos parken.
- auf Park-Plätzen für Menschen mit Beeinträchtigungen parken.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: Gl.
Gl ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
gehörlos.
Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie:
Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen.
Damit ist zum Beispiel der Bus gemeint.
Sie brauchen dafür ein Beiblatt.
Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben.
Die Wert-Marke kostet 91 Euro für ein ganzes Jahr
und 46 Euro für ein halbes Jahr.
Sie können mit der Wert-Marke kostenlos den Nah-Verkehr nutzen.
Sie haben einen Termin beim Amt?
Dann muss es einen Übersetzer für Gebärden-Sprache geben.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: TBl.
TBl ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
taub-blind.
Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie:
Sie müssen keine Rundfunk-Gebühren bezahlen.
Rundfunk-Gebühren muss jeder andere Haushalt bezahlen.
Der Staat bezahlt davon die Programme
im öffentlichen Fernsehen
und im öffentlichen Radio.
Zum öffentlichen Fernsehen gehören zum Beispiel:
ARD und ZDF und der Saarländischer Rundfunk.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: 1. Kl.
1. Kl. ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
1. Klasse.
Sie sind versorgungs-berechtigt?
Das heißt:
Sie waren bei der Bundes-Wehr.
Oder Sie haben Zivildienst gemacht.
Deshalb haben Sie jetzt eine Beeinträchtigung.
Die Regeln dazu stehen in einem Gesetz-Buch.
Das Gesetz-Buch heißt:
Bundes-Versorgungs-Gesetz.
Und Ihr Grad der Behinderung ist 70 oder höher.
Außerdem müssen Sie in der 1. Klasse Zug fahren.
Zum Beispiel:
Weil Sie viel Platz brauchen.
Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie:
Sie können in der 1. Klasse Zug fahren.
Sie müssen nur den Zug-Fahrschein für die 2. Klasse
bezahlen.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: EB.
EB ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
entschädigungs-berechtigt.
Das heißt:
Sie sind Opfer vom National-Sozialismus.
Die Regeln dazu stehen in einem Gesetz-Buch.
Das Gesetz-Buch heißt:
Bundes-Entschädigungs-Gesetz.
Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie:
Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen.
Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen.
Damit ist zum Beispiel der Bus gemeint.
Sie brauchen dafür ein Beiblatt.
Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben.
Die Wert-Marke kostet 91 Euro für ein ganzes Jahr
und 46 Euro für ein halbes Jahr.
Sie können mit der Wert-Marke kostenlos den Nah-Verkehr nutzten.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: VB.
VB ist eine Abkürzung.
Die Abkürzung steht für:
versorgungs-berechtigt.
Das heißt:
Sie waren bei der Bundes-Wehr.
Oder Sie haben Zivildienst gemacht.
Deshalb haben Sie jetzt eine Beeinträchtigung.
Die Regeln dazu stehen in einem Gesetz-Buch.
Das Gesetz-Buch heißt:
Bundes-Versorgungs-Gesetz.
Diese Nachteils-Ausgleiche bekommen Sie:
Sie müssen keine Steuern für Ihr Auto bezahlen.
Sie können kostenlos den Nah-Verkehr nutzen.
Damit ist zum Beispiel der Bus gemeint.
Sie brauchen dafür ein Beiblatt.
Auf dem Beiblatt muss eine Wert-Marke kleben.
Die Wert-Marke kostet 91 Euro für ein ganzes Jahr
und46 Euro für ein halbes Jahr.
Sie können mit der Wert-Marke kostenlos den Nah-Verkehr nutzen.
Nachteils-Ausgleiche für Grad der Behinderung.
Sie haben einen Antrag auf Feststellung von einer Behinderung gestellt.
Sie haben vom Landes-Amt für Soziales einen Brief bekommen.
Dieser Brief heißt: Feststellungs-Bescheid.
In dem Feststellungs-Bescheid steht
der Grad der Behinderung.
Es gibt schwere Beeinträchtigungen.
Es gibt weniger schwere Beeinträchtigungen.
Das Landes-Amt für Soziales macht eine Feststellung
über den Grad der Behinderung.
Für weniger schwere Beeinträchtigungen
gibt es einen Grad der Behinderung von 20 bis 40.
Für schwere Beeinträchtigungen gibt es
einen Grad der Behinderung von 50 bis 100.
Den Schwer-Behinderten-Ausweis gibt es für Menschen
mit einem Grad der Behinderung ab 50.
Ihre Beeinträchtigung ist weniger schwer?
Dann bekommen Sie keinen Schwer-Behinderten-Ausweis.
Sie bekommen nur den Feststellungs-Bescheid.
In dem Feststellungs-Bescheid steht der Grad der Behinderung.
In Ihrem Feststellungs-Bescheid steht: GdB 20.
Sie müssen weniger Steuern zahlen.
Sie müssen eine Steuer-Erklärung ausfüllen.
Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück.
In Ihrem Feststellungs-Bescheid steht: GdB 30 oder GdB 40.
Sie müssen weniger Steuern zahlen.
Sie müssen eine Steuer-Erklärung ausfüllen.
Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück.
Sie können beim Arbeits-Amt Gleichstellung beantragen.
Gleichstellung heißt:
Sie bekommen im Beruf mehr Rechte.
Sie bekommen die gleichen Rechte
wie Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung.
Sie haben eine körperliche Beeinträchtigung?
Dann müssen Sie weniger Steuern bezahlen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Arbeit?
Dann berät Sie der Integrations-Fach-Dienst.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 50.
Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Sie müssen eine Steuer-Erklärung ausfüllen.
Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück.
Gibt es mehrere Bewerber für einen Arbeits-Platz?
Sind alle Bewerber gleicht gut?
Dann bekommt der Bewerber mit einer
schweren Beeinträchtigung den Arbeits-Platz.
Ihr Arbeit-Geber möchte Sie kündigen?
Dann muss er erst das Inklusions-Amt fragen.
Sie bekommen Unterstützung vom Inklusions-Amt.
Zum Beispiel:
- Mitarbeiter vom Integrations-Fach-Dienst beraten Sie.
- Das Inklusions-Amt bezahlt den Umbau von Ihrem Arbeits-Platz.
Sie müssen nicht mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten.
Sie bekommen eine Woche mehr Urlaub.
Sie können früher in Rente gehen.
Sie müssen bei Behörden nur kurz warten.
Sie kommen vor Menschen ohne
Beeinträchtigungen dran.
Arbeiten Sie in einer Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigungen?
Dann sind Sie kranken-versichert.
Das heißt:
Sie müssen zu einem Arzt?
Dann bezahlt das die Versicherung.
Sie sind auch renten-versichert.
Das heißt:
Die Werkstatt bezahlt Geld an die Renten-Versicherung.
Sie gehen in Rente?
Dann bekommen Sie jeden Monat Geld von der
Renten-Versicherung.
Sie arbeiten im öffentlichen Dienst?
Sie sind zum Beispiel Lehrer?
Ihr Arbeit-Geber unterstützt Sie.
Alle Mitarbeiter sollen die gleichen Möglichkeiten haben.
Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld.
Diese Menschen können in Sozial-Wohnungen wohnen.
Die Miete für Sozial-Wohnungen sind nicht so teuer.
Sie verdienen etwas mehr Geld?
Dann können Sie trotzdem in Sozial-Wohnungen wohnen.
Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld.
Diese Menschen können Geld für Miete dazu bekommen.
Dieses Geld heißt Wohn-Geld.
Sie verdienen etwas mehr Geld?
Dann können Sie trotzdem Geld für Miete bekommen.
In einigen Urlaubs-Orten müssen Sie
eine Kur-Taxe bezahlen.
Eine Kur-Taxe ist eine Gebühr.
Sie bezahlen die Gebühr an den Ort.
Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung müssen
oft weniger Kur-Taxe bezahlen.
Sie haben einen Telefon-Vertrag?
Dann müssen Sie bei einigen Telefon-Anbietern weniger bezahlen.
Sie haben einen Handy-Vertrag?
Dann müssen Sie bei einigen Handy-Anbietern weniger bezahlen.
Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 60.
Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Sie müssen eine Steuer-Erklärung ausfüllen.
Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück.
Die Kranken-Kasse bezahlt viele Behandlungen beim Arzt.
Einige Behandlungen müssen Sie aber selbst bezahlen.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 60?
Dann müssen Sie nur sehr wenige Behandlungen selbst bezahlen.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 70.
Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Sie müssen eine Steuer-Erklärung ausfüllen.
Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück.
Sie fahren mit dem Auto zur Arbeit?
Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück.
Sie müssen eine Steuer-Erklärung abgeben.
Sie haben das Merkzeichen G?
Dann bekommen Sie Geld für einige private Fahrten zurück.
Dazu müssen Sie einer Steuer-Erklärung abgeben.
Private Fahrten sind zum Beispiel:
Fahrten zum Einkaufen.
Sie müssen nur den halben Preis für eine
Bahn-Card 50 bezahlen.
Eine Bahn-Card 50 ist eine Karte.
Die Bahn-Card 50 bekommen sie bei der Bahn.
Haben Sie eine Bahn-Card 50?
Dann müssen Sie für alle Fahr-Karten nur den halben Preis bezahlen.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 80.
Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Sie müssen eine Steuer-Erklärung ausfüllen.
Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück.
Sie bekommen Geld für einige private Fahrten zurück.
Dazu müssen Sie eine Steuer-Erklärung abgeben.
Private Fahrten sind zum Beispiel:
Fahrten zum Einkaufen.
Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld.
Diese Menschen können Geld für Miete dazu bekommen.
Sie verdienen etwas mehr Geld?
Aber Sie brauchen Pflege?
Dann können Sie trotzdem Geld für Miete bekommen.
Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld.
Diese Menschen können in Sozial-Wohnungen wohnen.
Die Miete für Sozial-Wohnungen sind nicht so teuer.
Sie verdienen etwas mehr Geld?
Aber Sie brauchen Pflege?
Dann können Sie trotzdem in Sozial-Wohnungen wohnen.
Sie sind schwer beeinträchtigt.
Sie können deshalb nicht mehr an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen?
Dann müssen Sie weniger Rundfunk-Gebühren bezahlen.
Rundfunk-Gebühren muss jeder andere Haushalt bezahlen.
Der Staat bezahlt davon die Programme
im öffentlichen Fernsehen
und im öffentlichen Radio.
Zum öffentlichen Fernsehen gehören zum Beispiel:
ARD und ZDF und der Saarländischer Rundfunk.
Auf Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 90.
Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Sie müssen eine Steuer-Erklärung ausfüllen.
Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück.
Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld.
Diese Menschen können Geld für Miete dazu bekommen.
Dieses Geld heißt Wohn-Geld.
Sie verdienen etwas mehr Geld?
Dann können Sie trotzdem Geld für Miete bekommen.
Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld.
Diese Menschen können in Sozial-Wohnungen wohnen.
Die Miete für Sozial-Wohnungen sind nicht so teuer.
Sie verdienen etwas mehr Geld?
Aber Sie brauchen Pflege?
Dann können Sie trotzdem in Sozial-Wohnungen wohnen.
In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 100.
Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Sie müssen eine Steuer-Erklärung ausfüllen.
Dann bekommen Sie einen Teil von Ihren Steuern zurück.
Sie haben einen Bauspar-Vertrag?
Das heißt:
Sie haben Geld gespart.
Sie haben unterschrieben:
Die Bank muss Ihnen das Geld erst in der Zukunft wiedergeben.
Zum Beispiel im Jahr 2025.
In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: GdB 90?
Sie möchten das Geld schon jetzt haben?
Dann muss die Bank Ihnen das Geld schon jetzt geben.
Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld.
Diese Menschen können Geld für Miete dazu bekommen.
Dieses Geld heißt Wohn-Geld.
Sie verdienen etwas mehr Geld?
Dann können Sie trotzdem Geld für Miete bekommen.
Einige Menschen verdienen sehr wenig Geld.
Diese Menschen können in Sozial-Wohnungen wohnen.
Die Miete für Sozial-Wohnungen sind nicht so teuer.
Sie verdienen etwas mehr Geld?
Aber Sie brauchen Pflege?
Dann können Sie trotzdem in Sozial-Wohnungen wohnen.
So beantragen Sie den Schwer-Behinderten-Ausweis
Wer kann den Schwer-Behinderten-Ausweis beantragen?
Sie können den Ausweis selbst beantragen.
Oder eine andere Person beantragt den Ausweis für Sie.
Die Person braucht eine Vollmacht.
Das heißt:
Sie schreiben auf einen Zettel:
Diese Person darf den Schwer-Behinderten-Ausweis
für mich beantragen.
Sie müssen den Zettel unterschreiben.
Sie haben einen Betreuer?
Dann kann Ihr Betreuer den
Schwer-Behinderten-Ausweis für Sie beantragen.
Ihr Betreuer braucht dazu eine Betreuer-Urkunde.
Welche Unterlagen müssen Sie mitschicken?
- Das Formular aus dem Internet
- Kopien von Arzt-Berichten.
- Die Arzt-Berichte dürfen höchstens 2 Jahre alt sein.
Eine andere Person soll den Schwer-Behinderten-Ausweis für Sie beantragen?
Dann muss die Person diese Unterlagen mitschicken:
- eine Vollmacht
- oder eine Betreuungs-Urkunde
Wo bekomme ich den Antrag?
Sie stellen den Antrag hier über das Internet.
Dann kommt Ihr Antrag schneller bei uns an.
Sie schicken uns den Antrag direkt im Internet.
Diese Unterlagen können Sie über das Internet schicken:
- Arzt-Berichte.
- Die Arzt-Berichte dürfen höchstens 2 Jahre alt sein.
- Ein Bild von Ihnen.
- Das Bild ist für den Ausweis.
- Die Einwilligungs-Erklärung.
- Die Einwilligungs-Erklärung ist wichtig.
- Haben wir noch Fragen?
- Dann fragen wir Ihre Ärzte.
- Das dürfen wir nur mit Ihrer Erlaubnis.
- Diese Erlaubnis ist die Einwilligungs-Erklärung.
- Die Einwilligungs-Erklärung muss von Ihnen unterschrieben sein.
- Eine andere Person soll den Schwer-Behinderten-Ausweis für Sie beantragen?
- Dann muss die Person noch diese Unterlagen mitschicken:
- Eine Vollmacht
- oder eine Betreuungs-Urkunde
- Dann muss die Person noch diese Unterlagen mitschicken:
Sie haben alle Unterlagen im Antrag hochgeladen?
Dann müssen Sie uns den Antrag nicht mit der Post zuschicken.
Oder Sie können den Antrag herunterladen.
Den Antrag finden Sie unten auf dieser Seite.
Sie können den Antrag am Computer ausfüllen.
Oder Sie können den Antrag mit der Hand ausfüllen.
Wo muss ich den Antrag abgeben?
Sie geben den Antrag bei dem Landes-Amt für Soziales ab.
Das Landes-Amt für Soziales ist in Saarbrücken.
Sie können den Antrag auch mit der Post verschicken.
Die Adresse ist:
Landesamt für SozialesAbteilung BHochstraße 6766115 Saarbrücken
Sie haben eine Frage zu dem Antrag?
Dann rufen Sie uns an.
Die Telefonnummer ist die: 0681 99 78 - 21 81
Sie möchten uns eine E-Mail schicken?
Hier ist die E-Mail-Adresse:
schwerbehinderung@las.saarland.de
Was passiert dann?
Wir prüfen:
Haben Sie alle Unterlagen abgegeben?
Haben wir noch Fragen?
Dann rufen wir Sie an.
Fehlen Unterlagen vom Arzt?
Dann fragen wir Ihren Arzt.
Sind alle Unterlagen da?
Dann Schicken wir den Antrag zu einem Gutachter.
Der Gutachter prüft:
Welche Beeinträchtigungen haben Sie?
Welchen Grad der Behinderung haben Sie?
Haben Sie einen Grad der Behinderung 50 oder höher?
Dann senden wir Ihnen den Schwer-Behinderten-Ausweis mit der Post zu.
Häufige Fragen und Antworten.
Wer darf mit der Wert-Marke kostenlos Bus und Bahn fahren?
Schauen Sie auf die Merkzeichen auf Ihren Schwer-Behinderten-Ausweis.
Die Merkzeichen stehen in der linken oberen Ecke.
In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht:
G, aG oder Gl?
Dann dürfen Sie eine Wert-Marke kaufen.
In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht:
H oder Bl?
Dann bekommen Sie eine Wert-Marke.
Die Wert-Marke kostet nichts.
Wie viel Geld kostet eine Wert-Marke?
Sie möchten ein ganzes Jahr kostenlos im Nah-Verkehr fahren?
Dann kostet die Wert-Marke 91 Euro.
Sie möchten ein halbes Jahr kostenlos im Nah-Verkehr fahren?
Dann kostet die Wert-Marke 46 Euro.
Welche Züge und Busse kann ich benutzen?
Mit der Wert-Marke können Sie kostenlos den Nah-Verkehr nutzen.
Zum Beispiel:
Die Busse in Ihrer Stadt.
Die Saar-Bahn.
Die Busse und Bahnen in anderen Städten.
Die U-Bahn in anderen Städten.
Züge von der Regional-Bahn.
Die Abkürzung von Regional-Bahn ist:
RB.
Mit der Wert-Marke können Sie nicht kostenlos im Fern-Verkehr fahren.
Sie müssen für den Fern-Verkehr bezahlen.
Zum Fern-Verkehr gehören zum Beispiel:
- IC Züge
- ICE Züge
Muss meine Begleit-Person für Bus und Bahn bezahlen?
In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: B?
Dann muss Ihre Begleit-Person nicht für Bus und Bahn bezahlen.
Kann ich einen Park-Ausweis für Menschen mit Beeinträchtigungen bekommen?
In Ihrem Schwer-Behinderten-Ausweis steht: aG oder Bl?
Dann können Sie einen Park-Ausweis bekommen.
Kann ich den Park-Ausweis nur mit einem Auto benutzen?
Sie können den Park-Ausweis in jedem Auto benutzen.
Sie müssen mit dem Auto mitfahren.
Kann eine andere Person den Schwer-Behinderten-Ausweis für mich beantragen?
Eine andere Person kann den Schwer-Behinderten-Ausweis für Sie beantragen.
Sie müssen auf einen Zettel schreiben:
Diese Person darf den Schwer-Behinderten-Ausweis für mich beantragen.
Sie müssen Vorname und Nachname der Person aufschreiben.
Sie müssen den Zettel unterschreiben.
Oder Ihr Betreuer kann den Schwer-Behinderten-Ausweis für Sie beantragen.
Der Betreuer muss eine Betreuungs-Urkunde haben.
Er muss eine Kopie von der Betreuungs-Urkunde mitschicken.
Ich habe einen grünen Schwer-Behinderten-Ausweis. Ich habe aber keine Merkzeichen. Welche Nachteils-Ausgleiche bekomme ich?
Sie bekommen 5 Tage mehr Urlaub.
Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Sie müssen für Besuche im Zoo oder im Museum oft weniger bezahlen.
Sie müssen im Theater oder im Kino oft weniger bezahlen.
Kann ich das Bild für den Schwer-Behinderten-Ausweis mit einer E-Mail schicken?
Sie können Ihr Bild auch mit einer E-Mail schicken.
Schicken Sie das Bild an diese E-Mail-Adresse:
schwerbehinderung@las.saarland.de
Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache
© Lebenshilfe Braunschweig
Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers