| Landesamt für Soziales | Menschen mit Behinderung

Was bedeutet Gleichstellung

Behinderte Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung von weniger als 50,
aber mindestens 30, können den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, § 2 Abs. 3 SGB IX. Voraussetzung ist, dass sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Gleichstellungen werden auf Antrag der behinderten Menschen von der Agentur für Arbeit ausgesprochen.

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