Das Inklusions-Amt
in leichter Sprache erklärt
Auf dieser Seite lesen Sie vom Inklusionsamt.
Was ist Inklusion?
Inklusion ist ein Fremdwort.
Das heißt: Das Wort kommt aus einer anderen Sprache.
Die Sprache heißt: Latein.
Das Wort bedeutet: eingeschlossen sein
oder: dazu gehören
Wir benutzen das Wort Inklusion,
wenn wir über unsere Gesellschaft reden.
Alle Menschen sind verschieden.
Das ist gut so.
Sonst wäre unser Leben langweilig.
Bei der Inklusion gehören alle Menschen zu der Gesellschaft.
Niemand wird ausgeschlossen.
Frauen gehören dazu.
Männer gehören dazu.
Menschen aus einem anderen Land gehören dazu.
Alte Menschen gehören dazu.
Kinder gehören dazu.
Menschen mit Behinderung gehören dazu.
Zum Beispiel Rollstuhlfahrer.
Oder Menschen mit Lern-Schwierigkeiten.
Einige Menschen haben aber Schwierigkeiten.
Die brauchen besondere Hilfe.
Dafür gibt es im Saarland ein Amt:
Das Amt heißt Inklusions-Amt.
Das Inklusions-Amt ist ein Teil von dem Landes-Amt für Soziales.
Die Abkürzung lautet: LAS
Die Adresse vom LAS lautet:Hochstraße 6766115 SaarbrückenSie können dem Inklusions-Amtauch eine E-Mail schreiben: inklusionsamt@las.saarland.deBeim Inklusions-Amt gibt es verschieden Hilfen.
Zum Beispiel:
Schutz vor Kündigung.
Hilfe bei der Arbeit.
Hilfe bei der Arbeits-Suche
und bei Problemen am Arbeits-Platz.
Schutz vor Kündigung
Wenn Sie eine Schwer-Behinderung haben:
Dann darf man Ihnen trotzdem kündigen.
Aber es ist schwieriger.
Sie haben einen
besonderen Kündigungs-Schutz.
Sie haben keine Schwer-Behinderung?
Sie haben aber einen Grad der Behinderung von 30 oder 40?
Dann können Sie beim Arbeits-Amt Gleichstellung beantragen.
Gleichstellung heißt:
Sie bekommen im Beruf mehr Rechte.
Sie bekommen die gleichen Rechte
wie Menschen mit einer schweren Beeinträchtigung.
Dann gilt für Sie auch dieser besondere Kündigungs-Schutz.
Wenn Ihr Chef Ihnen kündigen will:
Dann muss ein Amt damit einverstanden sein.
Das Amt heißt: Inklusions-Amt.
Das Inklusions-Amt ist in dem Landes-Amt für Soziales.
Das Amt muss auch zustimmen,
wenn Sie nicht mehr arbeiten sollen,
weil Sie eine Zeit lang
berufs-unfähig sind.
Oder erwerbs-unfähig sind.
Oder wenn Sie eine Erwerbs-Minderung haben.
Und darum eine Rente bekommen.
Sie müssen dann nur aufhören zu arbeiten,
wenn das Amt einverstanden ist.
Ihr Chef kann das nicht einfach so verlangen.
Was das genau bedeutet,
erklärt Ihnen gerne das Inklusions-Amt.
Mehr Informationen zu Kündigungen stehen auch im Gesetz:
Hier stehen die Informationen:
Im Sozial-Gesetz-Buch 9.
Dort im Paragraf: 168
Die Abkürzung dafür ist: § 168 SGB IX
Meistens gibt es eine Kündigungs-Frist.
Das bedeutet:
Ihr Arbeits-Vertrag ist nicht sofort zu Ende.
Die Kündigungs-Frist ist mindestens 4 Wochen.
Das bedeutet:
Sie müssen noch 4 Wochen lang weiter arbeiten.
Die Kündigungs-Frist kann aber auch länger sein.
Zum Beispiel:
Weil es in Ihrem Arbeits-Vertrag steht.
Oder:
Weil es in Ihrer Firma Regeln dafür gibt.
Das ist wichtig:
Ihr Chef muss wissen,
dass Sie eine Schwer-Behinderung haben.
Spätestens 3 Wochen nach der Kündigung
müssen Sie es Ihrem Chef schreiben.
Wenn Sie das nicht tun:
Dann haben Sie keinen
besonderen Kündigungs-Schutz.
Besser ist: Erzählen Sie Ihrem Chef sofort
von Ihrer Schwer-Behinderung.
Dann kann Ihre Firma Geld oder Hilfs-Mittel
für Ihren Arbeits-Platz bekommen.
Das Geld oder die Hilfs-Mittel bekommt sie vom Inklusions-Amt.
Wann gibt es keinen besonderen Kündigungs-Schutz?
In den ersten sechs Monaten vom Arbeits-Vertrag
gibt es keinen besonderen Kündigungs-Schutz.
Es gibt auch noch andere Gründe.
Mehr dazu steht in Gesetzen.
Besonders im: Kündigungs-Schutz-Gesetz.
Schwer-behinderte Menschen
haben natürlich auch alle Rechte,
die Arbeit-Nehmer ohne Behinderung haben.
Diese Rechte stehen zum Beispiel
im Kündigungs-Schutz-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: KSchG
Hilfe bei der Arbeit
Schwer-behinderte Menschen
können Hilfen für die Arbeit bekommen.
Zum Beispiel: Besondere Hilfs-Mittel.
Oder eine Arbeits-Assistenz.
Für die Hilfen muss man einen Antrag stellen:
Den Antrag gibt man dem Inklusions-Amt.
Wichtig:
Sie müssen den Antrag stellen,
bevor Sie Geld für die Hilfe ausgeben.
Oder bevor Sie eine Assistenz einstellen.
Sie müssen die Antwort vom Amt abwarten.
Das Amt schreibt Ihnen die Antwort.
Der Brief vom Amt heißt: Bescheid.
Sie müssen warten, bis der Brief da ist.
Sonst bezahlt das Amt nichts.
Vielleicht gibt das Amt Geld dazu.
Das nennt man: Zuschuss.
Vielleicht leiht das Amt Ihnen
oder dem Arbeit-Geber das Geld.
Das heißt: Darlehen.
Diese Hilfen gibt es für Sie:
Geld für Technische Arbeits-Hilfen
Das sind zum Beispiel:
- Ein besonderer Computer.
- Eine Brille mit Lupe.
- Ein besonderer Schreib-Tisch.
- Viele andere Dinge.
Das Amt gibt auch Geld
- für die Prüfung und Pflege vom Gerät.
- Oder für die Reparatur.
- Oder für die Schulung mit dem Gerät.
- Oder für ein neues Gerät.
wenn das Erst-Gerät kaputt ist oder zu alt.
- Es gibt auch Geld für Zubehör,
wenn ein altes Gerät dadurch wieder besser läuft.
Wie viel Geld bekommen Sie?
Das entscheidet das Amt,
wenn es Ihren Antrag hat.
Es gibt noch Hilfen zur Mobilität.
Zum Beispiel:
- Geld für ein Auto.
- Geld für Hilfs-Mittel im Auto.
- Geld für den Führer-Schein.
Wichtig:
Diese Hilfen bezahlt das Amt nur,
wenn Sie wegen Ihrer Behinderung
ohne Auto nicht zur Arbeit kommen.
Oder nicht zur Ausbildung kommen.
Geld für Schulungen und Kurse für die Arbeit
Sie können Geld dazu bekommen,
wenn Sie eine Schulung oder einen Kurs machen.
Die Kurse müssen für Ihre Arbeit wichtig sein.
Zum Beispiel:
- Damit Sie Ihre Arbeit weiter gut machen können.
- Damit Sie neue Dinge für Ihre Arbeit lernen.
- Damit Sie mit neuen Geräten und Computer-Programmen umgehen lernen.
- Damit Sie eine bessere Arbeit bekommen.
Diese Hilfen gibt es für Arbeitgeber
Geld für Ihren Arbeitgeber
Arbeit-Geber können Geld bekommen,
wenn sie etwas für schwer-behinderte Menschen tun.
Zum Beispiel:
Wenn der Arbeit-Geber in der Firma umbaut,
damit schwer-behinderte Menschen
dort gut arbeiten können.
Vielleicht bezahlt das Amt dann:
- Einen Fahr-Stuhl.
- Oder eine Rampe
- Oder den Umbau von einer Maschine.
Das Inklusions-Amt gibt auch Geld
für die Pflege und Reparatur der Sachen.
Das Amt gibt vielleicht Geld dazu,
wenn Sie wegen Ihrer Behinderung
nur Teil-Zeit arbeiten können.
Teil-Zeit ist ein Fachbegriff bei der Arbeit.
Teil-Zeit bedeutet:
Sie arbeiten weniger als eine volle Stelle.
Das Amt hilft besonders,
wenn Sie wegen Ihrer Behinderung
nur Teil-Zeit arbeiten können,
aber mindestens 15 Stunden in der Woche.
Weitere Hilfen:
Das Amt bezahlt andere Hilfen,
wenn Sie dadurch Ihren Arbeits-Platz lange behalten.
Und dadurch auch mit Behinderung
gut dort arbeiten können.
Neue Hilfs-Mittel oder Zubehör:
Das Amt bezahlt neue Hilfs-Mittel oder Zubehör,
wenn die alten kaputt oder zu alt sind.
Geld für eine Arbeits-Assistenz:
Arbeits-Assistenz bedeutet:
Eine Person hilft Ihnen bei Ihrer Arbeit.
Zum Beispiel: Sie übt mit Ihnen eine neue Aufgabe.
Oder sie liest Ihnen Texte für die Arbeit vor,
wenn Sie nicht selbst lesen können.
Wichtig:
Das Amt bezahlt die Assistenz nur,
wenn es für Ihre Gesundheit wichtig ist.
Und wenn Sie Ihre Arbeit
sonst nicht machen können.
Die meiste Arbeit müssen Sie selbst machen.
Die Assistenz darf Ihnen dabei nur helfen.
Die Hilfen heißen begleitende Hilfe.
Mehr Informationen zu den einzelnen Hilfen stehen auch im Gesetz
Das Gesetz heißt:
Schwer-Behinderten-Ausgleichs-Abgabeverordnung.
Es steht dort in den Paragrafen: 17 bis 29.
Die Abkürzung dafür ist: §§ 17 bis 29 SchwbAV.
Hilfe bei der Arbeits-Suche und bei Problemen am Arbeits-Platz.
Behinderte Menschen können Hilfe bekommen,
wenn sie eine Arbeit suchen.
Dafür gibt es einen Dienst:
Der Dienst heißt: Integrations-Fach-Dienst.
Die Abkürzung dafür ist: IFD.
Was macht der Integrations-Fach-Dienst?
- Beratung.
- Unterstützung bei der Suche nach Arbeit.
- Begleitung zu Vorstellungs-Gesprächen.
- Unterstützung bei Problemen im Betrieb.
Diese Hilfe kostet nichts.
Mehr dazu steht im Gesetz:
Im Sozial-Gesetz-Buch 9.
In den Paragrafen: 192 und 193.
Die Abkürzung dafür ist: §§ 192, 193 SGB IX.
Mehr Informationen zum Inklusions-Amt
Mehr Informationen finden Sie auf unseren Seiten in schwerer Sprache.
Dazu können Sie auf diesen Link klicken Das Inklusionsamt .
Dort finden Sie auch die Telefonnummern.
Wer hat diese Informationen erstellt?
Dieser Text in Leichter Sprache ist mit freundlicher Unterstützung des Zentrum Bayern Familie und Soziales entstanden.
Illustrationen:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers