Feststellung einer Behinderung
Mit unserem Onlineantrag können Sie die Feststellung einer Behinderung nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) bequem von zu Hause aus beantragen - und das rund um die Uhr! Der Vorteil einer Online-Antragstellung ist, dass Ihr Antrag mit dem Absenden im Landesamt sofort bearbeitet werden kann und Sie daher in aller Regel wesentlich schneller einen Bescheid von uns erhalten.
Schritt 1: Bereiten Sie die Einwilligungserklärung und Ihre Unterlagen vor
Im Zuge des Feststellungsverfahrens ist es oft nötig, Befundberichte Ihrer Ärzte anzufordern. Hierfür benötigen wir allerdings eine Einwilligungserklärung Ihrerseits. Diese muss uns schriftlich vorliegen, weshalb sie von Ihnen ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Um die Anforderung der Berichte so schnell wie möglich anzustoßen, können Sie die Erklärung, nachdem Sie sie unterschrieben haben, einscannen und unter "10. Unterlagen zum Antrag" beim Onlineantrag hochladen:
Einwilligungserklärung Schwerbehindertenantrag (PDF, 183KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Bitte beachten Sie, dass ohne die eigenhändige Unterschrift der Einverständniserklärung ärztliche Gutachten nicht herangezogen werden dürfen, sodass eine Antragsbearbeitung nicht möglich ist.
Sollten Ihnen selbst aktueller Arzt- oder Krankenhausberichte (alle Unterlagen, welche für die Feststellung einer Behinderung relevant sein können) vorliegen, können Sie diese ebenso einscannen und unter "10. Unterlagen zum Antrag" beim Onlineantrag hochladen. Wenn die von Ihnen übersandten Unterlagen zur Bearbeitung des Antrages ausreichen, könnte Ihr Antrag sogar sofort abschließend geprüft werden.
Da die Anforderungen von entsprechenden Unterlagen oft sehr viel Zeit in Anspruch nimmt (manchmal mehrere Monate), können Sie das Feststellungsverfahren so deutlich beschleunigen.
Falls Sie Dokumente oder die Einwilligungserklärung nicht einscannen können, finden Sie unter Schritt 3 unsere Adresse, unter der Sie uns weitere Unterlagen (bitte nur Fotokopien, keine Originale) postalisch zukommen lassen können.
Schritt 2: Füllen Sie den Onlineantrag aus
Bitte füllen Sie den Onlineantrag, den Sie unter dem folgenden Link finden, vollständig aus und fügen Sie wenn möglich Ihre Einwilligungserklärung und die Ihnen schon vorliegenden Unterlagen unter "10. Unterlagen zum Antrag" an.
Darüber hinaus können Sie ebenfalls unter "10. Unterlagen zum Antrag" ein Foto von Sich hochladen, das später im Falle einer Feststellung eines GdB von mehr als 50 von uns für Ihren Schwerbehindertenausweis verwendet werden kann.
Onlineantrag auf Feststellung einer Behinderung
Schritt 3: Senden Sie uns weitere Unterlagen per Post zu
Falls Sie noch über weitere Unterlagen wie aktuelle Arzt- oder Krankenhausberichte verfügen, welche für die Feststellung einer Behinderung relevant sein können und die Sie nicht schon im Zuge des Onlineantrags hochgeladen haben, senden Sie uns bitte Fotokopien (keine Originalunterlagen) postalisch zu:
Landesamt für Soziales
Abteilung B
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken
Fehlende Unterlagen werden zwar von uns bei Ihren behandelnden Ärzten angefordert, dies nimmt allerdings in aller Regel viel Zeit (manchmal mehrere Monate) in Anspruch. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie uns also möglichst alle relevanten Unterlagen, über die Sie verfügen, zusenden.
Schritt 4: Wir prüfen Ihren Antrag
Wir prüfen Ihren Antrag auf Vollständigkeit. In diesem Schritt kontaktieren wir vorrangig Ihre(n) Hausärztin /Hausarzt und evtl. Ihre(n) behandelnde(n) Fachärztin / Facharzt zwecks Anforderung von Befundberichten (ergänzend zu Ihren bereits eingereichten Unterlagen). Bei Nachfragen und Unklarheiten nehmen wir noch einmal Kontakt mit Ihnen auf.
Schritt 5: Übermittlung an Gutachter
Nach der formellen Überprüfung durch uns werden alle Unterlagen an unsere Gutachterinnen / Gutachter weitergeleitet. Die Gutachter / Gutachterinnen sprechen eine Empfehlung bezüglich des Grades der Behinderung (GdB) aus. Die Verwaltung erlässt dann unter Berücksichtigung dieser Empfehlung den entsprechenden Bescheid.
Schritt 6: Ausstellung des Ausweises (ab GdB 50)
Wenn uns ein Lichtbild vorliegt, stellen wir Ihren Schwerbehindertenausweis gerne aus. Bitte beachten Sie, dass ein Schwerbehindertenausweis erst ab einem GdB von mindestens 50 ausgestellt wird. Der Schwerbehindertenausweis gilt als Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft beim Arbeitgeber, bei Behörden, Versicherungen etc.
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