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Auswahlverfahren

Das Auswahlverfahren für die Studienplätze nach der Landarztquote im Saarland ist mehrstufig ausgebaut. Wie genau erfahren Sie auf dieser Seite.

Das Auswahlverfahren für die Bewerberinnen und Bewerber bestimmt sich nach den gesetzlichen Grundlagen des Landarztgesetzes Saarland. Detaillierte Regelungen dazu finden sich in der Verordnung zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Saarlandes (kurz: Landarztverordnung Saarland).

Das Landarztgesetz ist in der Plenarsitzung vom 13. Mai 2020 vom Landtag beschlossen worden. Es wurde am 20.05.2020 im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht und trat am 21.05.2020 in Kraft. In der Folge wurde auch die Landarztverordnung erlassen, die am 24.05.2020 in Kraft getreten ist.

Aufbau des Auswahlverfahrens

Das Auswahlverfahren nach dem Landarztgesetz Saarland wird in mehreren Schritten durchgeführt:

Antragstellung

Die Bewerbung besteht dabei aus zwei Teilen: der Online- und der Papierbewerbung. Beide müssen dem Landesamt für Soziales einschließlich aller erforderlichen Nachweise bis zum 31. März des jeweiligen Jahres vorliegen.

Vorauswahl

Zunächst wird eine Vorauswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern getroffen. Berücksichtigt werden dabei die sogenannten "Vorleistungen". Dazu gehören Abiturnote, Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) und Zeiten einer einschlägigen Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit. Dabei werden für die jeweiligen Vorleistungen nach einem festgelegten Schema Punktwerte vergeben. Aus den Punktwerten ergibt sich dann eine Rangfolge aller Bewerberinnen und Bewerber.

Auswahlgespräch

Zugelassen zum Auswahlgespräch werden dann die Bewerberinnen und Bewerber auf den vordersten Rangplätzen. Dabei werden doppelt so viele Personen zu dem Auswahlgespräch eingeladen, wie es zu vergebende Studienplätze gibt. Eine zweite Rangfolge wird dann aus den Punktwerten gebildet, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Auswahlgespräch erreichen.

Festlegung des endgültigen Listenplatzes

Aus dem Mittelwert der Rangplätze der Vorauswahl und der Rangplätze nach dem Auswahlgespräch wird dann der endgültige Listenplatz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer errechnet.

Zulassung

Das Landesamt für Soziales teilt der Stiftung für Hochschulzulassung dann die Liste der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber mit. Auf dieser Grundlage erteilt die Stiftung für Hochschulzulassung die Zulassungsbescheide.

Das Landesamt für Soziales erteilt den nicht ausgewählten Bewerberinnen und Bewerbern einen auf das Auswahlverfahren bezogenen Ablehnungsbescheid.

Näheres zu den beiden Stufen Vorauswahl und Auswahlgespräch finden Sie im Folgenden.

Stufe 1: Vorauswahl

Bei der Vorauswahl handelt es sich um die erste Stufe des Auswahlverfahrens. In dieser Stufe entscheidet sich, welche Bewerberinnen und Bewerber für die zweite Stufe, dem Auswahlgespräch, zugelassen werden. 

Zulassungskriterien

Die Vorauswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt anhand von drei Kriterien:

  • Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung*
    (in der Regel das Abitur)
    Gewichtung: 30 %
  • Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS)
    Gewichtung: 30 %
  • Einschlägige Berufserfahrung und Ausbildungszeiten (max. 48 Monate)
    Gewichtung: 40 %

Dabei muss zwingend nur die Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden. Durch den Nachweis von einschlägigen beruflichen Tätigkeiten oder einem Test für Medizinische Studiengänge (TMS) kann jedoch der Punktwert in der Vorauswahl verbessert werden. Damit erhöhen sich dann auch die Chancen auf eine Zulassung.

* Weitere Hinweise finden Sie auf dem Bildungsserver unter Wege zur Hochschulzugangsberechtigung

Bewertung

Die erbrachten Vorleistungen in Form von Noten, Punktwerten oder Zeiten werden jeweils in einen einheitlichen Wertebereich von 0 bis 1 umgerechnet. Wenn zu einem Kriterium keine Leistung nachgewiesen werden kann, geht dieses mit 0 in die Berechnung ein.

Aus der Gewichtung der Summe der einzelnen Punkte wird dann der Gesamtpunktwert ermittelt. Die Abiturnote und der Test für Medizinische Studiengänge finden hierbei jeweils mit 30 % Berücksichtigung. Die Gewichtung von einschlägigen Berufs- und Ausbildungszeiten erfolgt mit 40 %.

Formeln und Beispielrechnung

Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) – Gewichtung 30 %

PW(HZB) = (4,0 – Gesamtnote)/3

Beispiel Gesamtnote 1,9
PW(HZB) = (4,0 – 1,9)/3 = 0,7

Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) – Gewichtung 30 %

PW(TMS) = (Punktewert – 70)/(130 – 70)
(Testergebnisse unter 70 bzw. über 130 Punkten werden mit 70 bzw. 130 gewertet.)

Beispiel: 100 erzielte Punkte
PW(TMS) = (100 – 70)/(130 – 70) = 0,5

Zeiten einschlägiger Berufserfahrung und Ausbildungszeiten (BAZ) – Gewichtung 40 %

PW(AZ) = Monate/48

Beispiel: 36 Monate Ausbildungszeit
PW(BAZ) = 36/48 = 0,75

Aus der gewichteten Summe der einzelnen Punktwerte ergibt sich der Gesamtpunktwert. Dabei werden die Abiturnote und der Test für Medizinische Studiengänge hierbei jeweils mit 30 %, einschlägige Berufs- und Ausbildungszeiten mit 40 % gewichtet.

Gesamtpunkte

PW = PW(HZB)*0,3 + PW(TMS)*0,3 + PW(BAZ)*0,4 Beispiel
PW = 0,7*0,3 + 0,5*0,3 + 0,75*0,4 = 0,66

Bewerberauswahl

Es erfolgt dann die Bildung einer Rangfolge in absteigender Reihenfolge aus den Gesamtpunktwerten aller Bewerberinnen und Bewerber.

Erreichen mehrere Bewerberinnen und Bewerber denselben Gesamtpunktwert, so wird ihnen der mittlere Rangplatz (ohne Nachkommastelle) der für diese Gruppe zu nutzenden Rangplätze zugewiesen.

Zu den Auswahlgesprächen werden doppelt so viele Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, wie Studienplätze zu vergeben sind, beginnend mit dem ersten Rangplatz. Wenn mehrere Bewerberinnen und Bewerber gemeinsam den letzten zu berücksichtigenden Rangplatz einnehmen, so wird per Los entschieden. Wenn dann dabei der rechnerische Wert ihres Rangplatzes über der Zahl der Zulassungen für das Auswahlgespräch liegt, so wird den Bewerberinnen und Bewerbern für das weitere Verfahren die Zahl der Zulassungen als Rangplatz für die Vorleistungen zugewiesen.

2. Stufe – Das Auswahlgespräch

In der zweiten Stufe des Auswahlverfahrens wird ein standardisiertes und strukturiertes Auswahlgespräch durchgeführt. Zu diesem Auswahlgespräch werden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber eingeladen, die sich auf Grund ihrer Vorleistungen in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens qualifiziert haben.

Ziel des Auswahlgespräches ist es, methodisch und in der Konzentration auf personale und sozial-kommunikative Kompetenzen die Kriterien der Vorleistungen, durch die ausschließlich Bildungserfolge, kognitives Leistungsvermögen und berufspraktische Erfahrung abgebildet werden, zu ergänzen.

In einem standardisierten Interviewverfahren werden dabei die personalen und sozial-kommunikativen Kompetenzen geprüft.

Medizinisches Fachwissen ist hierbei keine Voraussetzung.

Die Auswahlgespräche werden in der Regel Anfang bis Mitte Juni durchgeführt.

Bewertung

Die Bewertung des Auswahlgesprächs erfolgt auf einer normierten Skala. Der Rangplatz einer Bewerberin oder eines Bewerbers richtet sich dabei nach den erzielten Punkten beim Auswahlgespräch. Stimmen mehrere Bewerberinnen und Bewerber in ihrem Gesamtpunktwert überein, weist man ihnen den mittleren Rangplatz der für diese Ergebnisgruppe zu nutzenden Rangplätze zu. Nachkommastellen werden dabei nicht berücksichtigt.

Die Bewertung des Auswahlgesprächs erfolgt durch Jurorinnen und Juroren. Bei der Auswahl der Jurorinnen und Juroren ist darauf zu achten, dass diese über die erforderliche Sachkunde verfügen. Das Landesamt für Soziales beruft die Jurorinnen und Juroren im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Abschließende Bewerberauswahl

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer hat bei der Vorauswahl und bei dem Auswahlgespräch jeweils einen Rangplatz erreicht. Die abschließende Bewerberauswahl erfolgt anhand der Mittelwerte aus beiden Rangplätzen. Aus dieser Rechnung ergibt sich in der Folge eine Rangliste der Bewerberinnen und Bewerber in aufsteigender Reihenfolge. Wenn mehrere Bewerberinnen und Bewerber in dem rechnerischen Ergebnis übereinstimmen, erfolgt die Zuweisung der für diese Ergebnisgruppe zu nutzenden Listenplätze durch Los.

Falls Bewerberinnen oder Bewerber ihren Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist zurückziehen, rücken die nächsten Bewerberinnen oder Bewerber in der Rangfolge nach.