Finanzielle Förderung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum
Die saarländische Landesregierung möchte für die Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten, Fachärztinnen und Fachärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten im Saarland finanzielle Anreize schaffen.
Gefördert wir die Niederlassung als ambulant vertragsärztlich tätige Hausärztin, Fachärztin oder Zahnärztin oder ambulant vertragsärztlich tätiger Hausarzt, Facharzt, sowie Zahnarzt im Fördergebiet.
Es können dabei Praxisübernahmen und -neuzulassungen im ländlichen Raum mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Die Bildung einer Filiale im ländlichen Raum kann mit 2.500 Euro gefördert werden.
In unterversorgten Gebieten beträgt die Zuwendung bis zu 20.000 Euro. Bei Bildung einer Filiale beträgt die Zuwendung bis zu 10.000 Euro.
Die Höhe der Zuwendung für eine Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten (ausschließlich in unterversorgten Gebieten) beträgt bis zu 20.000 Euro; bei Bildung einer Filiale beträgt die Zuwendung bis zu 10.000 Euro.
Aufgrund der besonderen Bedeutung, die dem Erhalt der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in kleinen und kleineren Gemeinden mit festgestellter Unterversorgung bzw. festgestellter drohender Unterversorgung zukommt, kann eine Zuwendung auch neben einer Förderung auf Grundlage der Richtlinie "Strukturfonds" gem. § 105 Abs. 1a SGB V der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland gewährt werden. In diesen Fällen reduziert sich die Höhe der Zuwendung für Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzten auf 3.500 Euro bzw. bei Bildung einer Filiale auf 1.000 Euro.
Das neue Landarztförderprogramm ist bis zum 31.12.2024 gültig.
Formulare Landärzte
Zentralstelle für Gesundheitsberufe, Landesprüfungsamt, Koordinierungsstelle für ausländische Gesundheits- und Pflegeberufe
Hochstraße 67
66115 Saarbrücken