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Sonderförderprogramme

Zur Schaffung von zusätzlichen Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte

Im Rahmen der Sonderförderprogramme unterstützt das Inklusionsamt die Schaffung von neuen Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnissen durch finanzielle Leistungen an Arbeitgeber zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen, die mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und ihnen Gleichgestellten verbunden sind.

Das saarländische Sonderprogramm zur Förderung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen ist ein Prämienprogramm in Kooperation mit der Agentur für Arbeit mit einer gestaffelten Förderung von bis zu 12.500 Euro pro neu geschaffenem Ausbildungsverhältnis bzw. bis zu 12.000 Euro pro neu begründetem Arbeitsverhältnis.

Ergänzt wird dieses Programm durch das Sonderförderprogramm „Beschäftigung von behinderten Menschen mit multiplen oder gravierenden Vermittlungshemmnissen auf dem ersten Arbeitsmarkt“ von April 2021, das Mittel in Höhe von insgesamt fünf Millionen aus der Ausgleichsabgabe bereitstellt, um Menschen mit Behinderungen, die multiple oder besonders gravierende Vermittlungshemmnisse haben, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen.

Unabhängig von diesen Sonderförderprogrammen gibt es verschiedene finanzielle Unterstützungsleistungen im Rahmen der Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben wie zum Beispiel Beschäftigungssicherungszuschuss oder personelle Unterstützung etc.

Mehr zu den Möglichkeiten und einen Überblick über die Maßnahmen finden Sie hier.

Eine Übersicht der aktuellen Sonderförderprogramme, sowie Ansprechpartnerinnen, bei denen Sie sich individuell informieren können, finden Sie unter den Klappentexten.

Sonderprogramm zur Förderung von Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen (Laufzeit bis 31.12.2025)

Ausbildungsverhältnisse:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Förderleistungen erhalten, wenn sie ihren Betriebssitz/ihre Dienststellen im Saarland haben und der Ausbildungsplatz im Saarland liegt. Gefördert werden neue Ausbildungsverhältnisse für junge schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen, die ihren Wohnsitz im Saarland und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.

Höhe der Förderung: Bei Abschluss eines Ausbildungsvertrages werden je Ausbildungsjahr 2.500 Euro gewährt, die am Beginn des jeweiligen Ausbildungsjahrs ausgezahlt werden.

Bei Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis im Sinne des § 156 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) kann nach Abschluss einer Ausbildung folgender Zuschuss gewährt werden:

- Einmaliger Zuschuss vom 2.500 Euro bei Übernahme in ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von 1 Jahr

- Einmaliger Zuschuss von 5.000 Euro bei Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

Beschäftigungsmöglichkeiten:

Die Fördervoraussetzungen zur Schaffung von neuen Arbeitsverhältnissen sehen wie folgt aus:

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Förderleistungen erhalten, wenn sie ihren Betriebssitz/ihre Dienststelle im Saarland haben und der Arbeitsplatz im Saarland liegt. Gefördert werden neue Arbeitsverhältnisse für arbeitslose oder arbeitsuchende, schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen mit Förderbedarf, die ihren Wohnsitz im Saarland haben.

Die Höhe der Förderung beträgt für die Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses zu Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses 3.000 Euro, zu Beginn des zweiten Beschäftigungsjahres 4.000 Euro und zu Beginn des dritten Beschäftigungsjahres 5.000 Euro.

Für die Begründung eines befristeten Arbeitsverhältnisses (Mindestdauer 12 Monate) zahlt das Inklusionsamt eine Inklusionsprämie in Höhe von 3.000 Euro zu Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses.

Bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um ein weiteres Beschäftigungsjahr 2.000 Euro bzw. bei Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem ersten Beschäftigungsjahr 4.000 Euro und nach dem Zweiten 5.000 Euro.

Bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses um ein weiteres zweites Beschäftigungsjahr 2.500 Euro, bzw. bei Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach dem zweiten. Beschäftigungsjahr 5.000 Euro.

Richtlinie (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Flyer - Förderung schwerbehinderter Menschen durch das saarländische Inklusionsamt

Weitere Informationen erteilen:

Roswitha Kerber, Tel.: 0681 9978 – 2386

Alexandra Riem, Tel.: 0681 9978 - 2392

Elke Alexander, Tel.: 0681 9978 - 2390

Modell-Sonderförderprogramm „Beschäftigung von behinderten Menschen mit multiplen oder gravierenden Vermittlungshemmnissen auf dem ersten Arbeitsmarkt“ (Laufzeit bis 30.04.2027)

Zielgruppe dieses Programms sind schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Menschen mit gravierenden Vermittlungshemmnissen, die durch die üblichen Instrumente der Arbeitsförderung nach SGB II und SGB III in absehbarer Zeit keine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt erlangen können. Bei diesem Programm besteht ein Kooperationsvertrag zwischen Agentur für Arbeit, Jobcenter und dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Die Art der Sonderförderleistungen erfolgt für die genannte Gruppe bedarfsabhängig nach den Umständen des Einzelfalls.

Arbeitgeber können beispielsweise eine Förderung im Bereich des Bruttolohnkostenzuschuss erfahren, indem der Eingliederungszuschuss durch die der Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenters zwischen 90 und 100 Prozent erhöht wird.

Beschäftigte können von dem Programm zum Beispiel dadurch profitieren, dass evtl. zusätzliche behinderungsbedingt anfallenden Kosten nach Einzelfallprüfung gezahlt werden.

Richtlinie Modell-Sonderförderprogramm (PDF, 897KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Weitere Informationen erteilt:

Elke Alexander, Tel.: 0681 9978 - 2390

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