Eltern-Geld
in leichter Sprache erklärt
Auf dieser Seite finden Sie Informationen über das Eltern-Geld.
Hinweis:
Wir benutzen immer die männliche Form von Wörtern.
Wir schreiben nur:
Mitarbeiter.
Wir schreiben nicht:
Mitarbeiter oder Mitarbeiterin.
Wir meinen aber immer alle Menschen.
Haftungs-Ausschluss
Der Text soll Sie nur informieren.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Mehr Informationen finden Sie auf unseren Internet-Seiten in schwerer Sprache.
Was ist das Eltern-Geld?
Das Eltern-Geld ist eine wichtige Unterstützung für Familien.
Das Eltern-Geld bekommt die Familie nach der Geburt vom Kind.
Das Eltern-Geld ist eine Art Ersatz.
Denn nach der Geburt gehen viele Eltern nicht arbeiten.
Sie wollen sich zuhause um das Kind kümmern.
Ohne Arbeit haben sie aber weniger oder kein Einkommen.
Deswegen gibt es das Eltern-Geld als Ersatz.
Das Eltern-Geld ist aber nicht so viel wie das Einkommen.
Wie hoch ist das Eltern-Geld?
Sie bekommen normalerweise 67 Prozent von Ihrem Einkommen vor der Geburt.
Für die Rechnung wird das Einkommen von den letzten 12 Monaten
vor der Geburt genommen.
Das bedeutet auch:
Eine Person hat vor der Geburt viel Geld verdient?
Dann ist auch das Eltern-Geld höher.
Eine Person hat vor der Geburt nicht so viel Geld verdient?
Dann ist auch das Eltern-Geld nicht so hoch.
Das Eltern-Geld ist höchstens 1.800 Euro im Monat.
Ausnahmen:
Ihr Einkommen war in den letzten 12 Monaten
unter 1.000 Euro im Monat?
Dann können Sie auch mehr als 67 Prozent als Eltern-Geld bekommen.
Sie können vielleicht sogar 100 Prozent als Eltern-Geld bekommen.
100 Prozent sind so viel wie Ihr Einkommen.
Ihr Einkommen war in den letzten 12 Monaten
über 1.200 Euro im Monat?
Dann bekommen Sie nur 65 Prozent davon als Eltern-Geld.
Sie hatten vor der Geburt keine Arbeit und kein Einkommen?
Dann können Sie den Mindest-Betrag vom Eltern-Geld bekommen.
Der Mindest-Betrag sind 300 Euro im Monat.
Sie müssen für das Eltern-Geld keine Steuern bezahlen.
Und Sie müssen von dem Eltern-Geld nichts
an die Sozial-Versicherungen abgeben.
Zu den Sozial-Versicherungen gehört zum Beispiel
die Kranken-Versicherung.
Wo müssen Sie den Antrag auf Eltern-Geld machen?
Im Saarland müssen Sie den Antrag bei der Eltern-Geld-Stelle machen.
Die Eltern-Geld-Stelle gehört zum Landes-Amt für Soziales.
Hier können Sie den Antrag runterladen.
Dann können Sie den Antrag ausdrucken und ausfüllen.
Sie können den Antrag auch direkt über das Internet machen.
Das hat diesen Vorteil:
Sie schreiben Ihre Daten in den Antrag.
Dann prüft das System:
Sind alle nötigen Daten da?
Sind die richtigen Daten da?
Dann bekommen Sie eine Liste.
In der Liste steht:
Diese Unterlagen müssen Sie mit dem Antrag auf Eltern-Geld abgeben.
Das hilft dabei:
Die meisten Anträge sind richtig und vollständig.
So kann die Eltern-Geld-Stelle die Anträge schneller bearbeiten.
Aber manchmal kann es doch noch Rückfragen geben.
Die Eltern-Geld-Stelle meldet sich dann bei Ihnen.
Wir bitte dafür um Ihr Verständnis.
Verschiedene Arten von Eltern-Geld
Seit dem 01. Juli 2015 gibt verschiedene Arten von Eltern-Geld:
- das Basis-Eltern-Geld
- das Eltern-Geld-Plus
- der Partnerschafts-Bonus
Die Eltern können seit dem 01. Juli 2015 auswählen:
Möchten wir das Basis-Eltern-Geld?
Möchten wir das Eltern-Geld-Plus?
Möchten wir die beiden Arten kombinieren?
Basis-Eltern-Geld
Es gibt das Basis-Eltern-Geld.
Das bekommen Sie ab der Geburt vom Kind.
Macht nur ein Elternteil die Eltern-Zeit?
Dann gibt es das Basis-Eltern-Geld für 12 Monate.
Teilen sich beide Eltern die Eltern-Zeit?
Das bedeutet:
Beide Eltern wechseln sich mit der Betreuung für das Baby ab.
Beide Eltern verzichten deshalb für eine Zeit auf ihre Arbeit
und haben deswegen kein Einkommen.
Dann gibt es das Basis-Eltern-Geld für 14 Monate.
Aber die 14 Monate sind für beide Elternteile zusammen.
Ist die Person allein-erziehend?
Das heißt:
Es gibt nur ein Elternteil, das sich um das Baby kümmert.
Dann kann das Basis-Eltern-Geld auch für 14 Monate sein.
Der Mindest-Betrag beim Basis-Eltern-Geld ist 300 Euro im Monat.
Der Höchst-Betrag beim Basis-Eltern-Geld ist 1.800 Euro im Monat.
Eltern-Geld-Plus
Einige Eltern möchten auch in der Eltern-Zeit noch etwas arbeiten.
Man sagt:
Sie arbeiten dann in Teil-Zeit.
Für diese Eltern ist das Eltern-Geld-Plus interessant.
Beim Eltern-Geld-Plus bekommen Sie die Hälfte von dem Geld,
das sie beim Basis-Eltern-Geld bekommen.
Aber dafür bekommen Sie das Geld über den doppelten Zeitraum.
Das bedeutet:
Sie bekommen das Eltern-Geld-Plus auch nach den 14 Monaten.
Der Mindest-Betrag beim Eltern-Geld-Plus ist 150 Euro im Monat.
Der Höchst-Betrag beim Eltern-Geld-Plus ist 900 Euro im Monat.
Beispiel Vergleich:
Frau Müller bekommt beim Basis-Eltern-Geld jeden Monat 1.000 Euro.
Sie macht 12 Monate Eltern-Zeit.
In der Zeit geht Sie nicht arbeiten.
Das bedeutet:
Sie bekommt 12 Monate lang jeden Monat 1.000 Euro.
Frau Müller bekommt beim Eltern-Geld-Plus jeden Monat 500 Euro.
Sie macht 24 Monate Eltern-Zeit.
In der Zeit geht Sie nebenbei arbeiten.
Das bedeutet:
Sie bekommt 24 Monate lang jeden Monat 500 Euro.
Und Sie bekommt das Geld von ihrer Arbeit.
Partnerschafts-Bonus
Beim Partnerschafts-Bonus bekommen Sie 4 weitere Monate
das Eltern-Geld-Plus.
Den Partnerschafts-Bonus gibt es in diesem Fall:
Beide Elternteile gehen arbeiten.
Sie arbeiten beide gleichzeitig mindestens 2 Monate.
Sie dürfen nicht länger als 4 Monate gleichzeitig arbeiten.
Die Monate müssen hintereinander sein.
Die Arbeit ist zwischen 24 Stunden und 33 Stunden in der Woche.
Auch Alleinerziehende können den Partnerschafts-Bonus bekommen.
Kontakt zur Elterngeld-Stelle
Sie können eine E-Mail schicken:
Mehr Informationen
Mehr Informationen gibt es auf unseren Internet-Seiten
in schwerer Sprache zum Elterngeld
Antworten und Fragen rund um das Elterngeld
Noch mehr Informationen finden Sie auf dem Familienportal im Internet.
Das Familienportal ist von dem Bundes-Ministerium für Familie.
Dort gibt es ein Heft in Leichter Sprache.
Dieses Heft ist über Eltern-Geld und Eltern-Geld-Plus.
Den Link zu dem Heft finden Sie hier:
Übersetzt und geprüft vom Braunschweiger Büro für Leichte Sprache
© Lebenshilfe Braunschweig
Illustrationen:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers