Betreuung in Förderkindergärten und integrativen Kindergärten
Förderkindergärten sind Kindertageseinrichtungen, die mit entsprechend fachlich geschultem Personal auf die Belange behinderter Kinder ausgerichtet sind. Dies gilt auch für integrative Kindergärten. Dort werden jedoch Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut. Die Träger dieser Kindertageseinrichtungen schließen mit dem Sozialministerium gemäß § 134 Abs. 1 – 3 SGB IX Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen ab, in welchen unter anderem festgelegt ist, wie viele behinderte Kinder in der jeweiligen Kindertagesstätte aufgenommen werden dürfen und wie hoch die Tagesvergütung für die Betreuung des Kindes ist. Auch die Betreuung in einer solchen Kindertageseinrichtung ist eine heilpädagogische Leistung für Kinder, die noch nicht eingeschult sind (§ 113 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 i. V. m. § 79 SGB IX).