| Landesamt für Soziales
| Menschen mit Behinderung
Was ist Eingliederungshilfe?
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern und ihnen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Eingliederungshilfe ist also die Unterstützung für all jene Menschen, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt sind. Für die Gewährung von Eingliederungshilfe muss aber eine durch die Behinderung wesentliche Beeinträchtigung vorliegen.