| Landesamt für Soziales
Warum muss ich Angaben zu meinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen machen?
Sowohl beim Einkommens- als auch beim Vermögenseinsatz gibt es je nach Hilfeart gewisse Freigrenzen. Gerne erläutern wir Ihnen die Einzelheiten. Im Gesetz heißt es dazu grundsätzlich:
„Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.“ (sog. Nachrang der Sozialhilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII).