| Landesamt für Soziales

Warum erfolgt evtl. ein zweiter Termin? Wie wird der Bedarf erhoben?

Nachdem die grundsätzliche Leistungsberechtigung geprüft worden ist, wird in einem weiteren Schritt der konkrete Hilfebedarf erhoben. Es wird geprüft, in welchen Bereichen des alltäglichen Lebens Hilfe und Unterstützung in welchem Umfang benötigt wird. Dies erfolgt in der Regel durch die Fachkräfte des Pädagogischen Dienstes in einem sogenannten Hilfeplangespräch gemeinsam mit Ihnen. Der Termin wird in der Regel ebenfalls telefonisch vereinbart. Er findet entweder im Landesamt für Soziales oder nach den Umständen des Einzelfalls auch vor Ort statt.