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Coronaepidemie: Update

Der Besuch des Landesamtes ist nur unter 3G-Voraussetzungen möglich

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Bürgerinformationszentrum in Schwerbehindertenangelegenheiten kann nur noch unter Einhaltung der 3G-Regelungen betreten werden.

Das bedeutet, dass Sie an unserer Pforte entweder

  • eine vollständige Impfung gegen das SARS-CoV2-Virus ("Coronavirus") nachweisen müssen oder
  • einen Genesenennachweis vorlegen müssen, der eine bereits erfolgte und nachgewiesene SARS-CoV2-Infektion bestätigt, die mindestens 28 Tage zurückliegt, jedoch nicht länger als 3 Monate (90 Tage) oder
  • ein aktuelles negatives Testzertifikat einer offiziellen Teststelle, das nicht älter als 24 Stunden ist

vorlegen müssen.

Diese Regelung gilt auch für individuell vereinbarte Beratungstermine in den anderen Abteilungen des Landesamtes.

Besuchern mit Erkältungs- und sonst typischen Grippe- oder Covid-19-Symtomen kann kein Zutritt zum Landesamt für Soziales gewährt werden.

Bitte beachten Sie, dass innerhalb des Landesamtes mindestens eine medizinische Gesichtsmasken (OP-Maske) zu tragen ist. Stattdessen können natürlich auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards (ohne Ausatemventil) getragen werden. Die üblichen Abstands- und Hygieneregeln (insb. Handdesinfektion) sind einzuhalten.

Außerdem müssen wir zum Zwecke der Ermöglichung einer Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt Ihre Kontaktdaten erfassen. Dies kann mittels QR-Code der Luca App erfolgen, wenn Sie dieses installiert haben, oder über ein Formular an der Pforte.

Die Öffnungszeiten des Bürgerinformationszentrums sind:

Mo:    13:00 – 15:30 Uhr

Di:     10:00 – 13:00 Uhr

Mi:     08:00 – 11:00 Uhr

Do:    14:30 – 18:00 Uhr

In dringenden Angelegenheiten können auch in den übrigen Abteilungen des Landesamtes Beratungstermine vereinbart werden.

Ansonsten sind wir per E-Mail und Telefon für Sie wie gewohnt zu erreichen.

Unsere Telefonservicezeiten sowie die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner haben wir hier für Sie aufgelistet:

Öffnungszeiten des Landesamtes für Soziales

Daneben stehen Ihnen unsere Online-Antragsmöglichkeiten im Bereich der Schwerbehindertenfeststellung, der Eingliederungshilfe und des Elterngeldes wie bisher rund um die Uhr zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ihr LAS-Team