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Was ist die Ausgleichsabgabe?

Die Grafik stellt die neuen Sätze in der Ausgleichsabgabe für nicht besetzte Pflichtarbeitsplätze ab dem Erhebungsjahr 2021 dar. Ausgleichsabgabe
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Die Ausgleichsabgabe, die auch als Schwerbehinderten-Abgabe oder Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe bezeichnet wird, ist eine verpflichtende Zahlung nach gesetzlichen Vorgaben. Sie soll in erster Linie einen kostenmäßigen Ausgleich gegenüber den Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern schaffen, die ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und denen daraus, zum Beispiel durch den gesetzlichen Zusatzurlaub und die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes mit technischen Arbeitshilfen, erhöhte Kosten entstehen. In Deutschland müssen alle privaten und öffentlichen Unternehmen die Ausgleichsabgabe an das zuständige Inklusionsamt entrichten, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Das Inklusionsamt fördert damit u.a. finanziell die Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für behinderte Menschen und beteiligt sich an den Kosten der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung, Daneben dient die Ausgleichsabgabe beispielsweise auch der Finanzierung von Lohnkostenzuschüssen, Arbeitsassistenz oder ähnlichen Fördermaßnahmen.

Weitere und aktuellere Informationen hierzu finden Sie unter: Ausgleichsabgabe