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Bestandteile eines Schutzkonzeptes

Schulen sind verpflichtet, ein Konzept zum Schutz vor Gewalt, zu geeigneten Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten (Schutzkonzept) für den jeweiligen Schulstandort zu entwickeln.

Die hier vorgestellten Bestandteile eines Schutzkonzeptes gehen zurück auf den Vorschlag der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Sie sind ausführlich auf dem Fachportal für Schutzkonzepte „Schule gegen sexuelle Gewalt“ dargestellt. Dort sind auch weiterführende Informationen zu finden:

Link zur Startseite des Portals "Schule gegen sexuelle Gewalt"

Ein Schutzkonzept besteht aus folgenden 9 Bestandteilen:

I Leitidee

Eine Schule, die das Thema (sexuelle) Gewalt in ihrem Leitbild, im Schulprogramm oder in dessen Präambel verankert, positioniert sich deutlich und sendet ein starkes Signal, dass Gewalt hier nicht toleriert wird. Diese klare Haltung kann potenzielle Täter und Täterinnen abschrecken und Schüler*innen sowie Eltern Sicherheit vermitteln.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile

II Interventionsplan

Der Interventionsplan ist das Kernstück eines schulischen Schutzkonzepts. Er regelt das Vorgehen bei dem Verdacht, dass eine Schülerin oder ein Schüler sexuelle Gewalt erlebt (hat).

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile

III Kooperation

Zu einem Schutzkonzept gehört die Gewissheit, dass die Schule im Fall eines Verdachts auf sexualisierte Gewalt von Fachleuten unterstützt wird. Dafür sollte unabhängig von einem konkreten Vorfall Kontakt zu schulberatenden Diensten oder – wenn vorhanden – zu einer regionalen Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt aufgenommen und gepflegt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile

IV Personalverantwortung

Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt ist „Chefsache“. Im Schulalltag ist die Leitung mit ihrer „kinderschutzaffinen“ Haltung Vorbild und drückt damit zugleich ihre Erwartung an das Kollegium aus. Ein Schutzkonzept, das nicht von „oben“ getragen wird und das die Leitung nicht selbst in die Pflicht nimmt, kann bei den Mitarbeitenden schnell an Bedeutung verlieren.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile

V Fortbildung

Basiswissen über sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist für alle schulischen Beschäftigten unerlässlich. Sie tragen zur Sensibilisierung bei und sind der richtige Ort, wenn es darum geht, Verunsicherungen und Fragen anzusprechen. Im Schutzkonzept sollte die Entscheidung getroffen werden, dass alle Beschäftigten Grundlagenwissen über sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen erwerben und idealerweise regelmäßig aktualisieren.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile

VI Verhaltenskodex

Verbindliche Vereinbarungen im Kollegium zum Umgang mit Risikosituationen erhöhen die Schwellen für geplante Taten und helfen allen: Sie schützen Schüler*innen vor sexueller Gewalt und geben Beschäftigten Orientierung und Rückhalt – und schützen so vor falschem Verdacht.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile

VII Partizipation

Schulische Mitbestimmung stärkt Kinder und Jugendliche. Eine beteiligungsorientierte Schule erleichtert Schüler*innen den Zugang zu Kinderrechten und ermutigt sie, sich bei Problemen Hilfe und Unterstützung zu holen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile

VIII Präventionsangebote

Schule ist der Ort, der durch eine gelebte präventive Erziehungshaltung und konkrete Präventionsangebote den Schutz aller Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt erhöhen kann. Der Bestandteil „Präventionsangebote“ beschreibt im Schutzkonzept die Bedeutung pädagogischer Prävention im Schulalltag und definiert hierfür spezielle Maßnahmen und Projekte.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile

IX Ansprech- und Beschwerdestelle

Eine Schule mit funktionierenden Beschwerdeverfahren tut Entscheidendes dafür, dass sich Schüler*innen mit ihren Anliegen wahrgenommen und wertgeschätzt fühlen. Vertrauenslehrkräfte, Angebote der Schulsozialarbeit und andere Ansprechstellen sind ein wichtiges Signal an Schüler*innen in Notlagen. Gute Beschwerdestrukturen sorgen dafür, dass problematische Vorgänge und Zustände frühzeitig bekannt werden und entsprechend gehandelt werden kann.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.schule-gegen-sexuelle-gewalt.de/bestandteile