Häufig gestellte Fragen
Wo sind die Antragsformulare zu finden?
- Im Download-Bereich am Ende der Seite gibt es ein beschreibbares Antragsformular. Dies können Sie herunterladen, am PC ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben mit Ihren vollständigen Unterlagen einreichen.
- Am Counter des Ministeriums für Bildung und Kultur erhalten Sie das Antragsformular auch in Papierform.
Warum ist eine Bearbeitung des Antrags nur möglich, wenn er mit dem – auch online verfügbaren – Antragsformular eingereicht wurde?
Wir benötigen zur Bearbeitung des Vorgangs alle im Antragsformular erfragten Informationen. Weiterhin bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift die Richtigkeit Ihrer Angaben und ermächtigen uns, im Einzelfall Ihre Bildungsnachweise bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn einzureichen.
Eine verzögerungsfreie Bearbeitung ist zudem nur möglich, wenn Sie in dem Antragsformular eine gültige E-Mail-Adresse angeben!
Ist eine Antragstellung auch möglich, wenn ich nur eine Kopie meines Zeugnisses habe?
Anhand von einfachen Zeugniskopien oder Fotos (Smartphone-Bilder oder Ähnlichem) können keine Anerkennung und Gleichstellung durchgeführt werden.
Reichen Sie bitte beglaubigte Kopien (keine Kopien von beglaubigten Kopien!) vom Originalzeugnis und von der Übersetzung einer/eines in Deutschland zugelassenen vereidigten Übersetzerin/Übersetzers ein.
In Einzelfällen werden Sie aufgefordert, Ihr Originalzeugnis zur Überprüfung oder zum Vergleich nachzureichen (am besten als Einschreiben). Sie erhalten es zurück, wenn Sie den Gleichstellungsvermerk abholen.
Wird mein Antrag auch geprüft, wenn ich nur eine Schulbescheinigung, aber keine Fächer- und Notenliste einreichen kann?
Aufgrund von Schulbescheinigungen ohne Fächer- und Notenliste(n) können keine Anerkennung und Gleichstellung durchgeführt werden.
Fächer- und Notenlisten sind Pflichtdokumente, weil die für eine Gleichstellung mit einem allgemein bildenden Schulabschluss nachzuweisenden allgemein bildenden Fächer ausgewiesen sein müssen.
Ich habe in meinem Herkunftsland einen Schulabschluss erworben, der dort die Hochschulzugangsberechtigung erfüllt. Wird mein Schulabschluss dann auch hier dem Abitur gleichgestellt?
Informieren Sie sich bitte vor Antragstellung über die Datenbank Anabin, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Gleichstellung Ihres Abschlusses mit dem Abitur (Hochschulzugangsberechtigung) möglich ist.
Ist eine Gleichstellung mit dem Abitur nicht möglich, wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit dem Mittleren Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss vorliegen.
Mit welcher Bearbeitungsdauer muss ich rechnen?
Wegen der deutlich wachsenden Anzahl von Anträgen auf Gleichstellung ausländischer Schulabschlüsse beträgt die Wartezeit bis zur Bearbeitung eines Antrags mehrere Monate.
Die Wartezeit beginnt mit der elektronischen Erfassung eines Antrags und der dann erfolgenden Zusendung einer Eingangsbestätigung per Mail. Die Wartezeit bis zur elektronischen Erfassung eines neu gestellten Antrags beträgt mehrere Wochen.
Berücksichtigen Sie bitte diese Wartezeiten bei Ihrer Antragstellung, wenn es um die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder um berufliche Anschlüsse geht.
Was muss ich tun, wenn ich nach Antragstellung umziehe?
Lassen Sie uns eine Kopie der Meldebestätigung oder des Dokuments, das Ihre neue Adresse beinhaltet, umgehend zukommen.