Inklusive frühkindliche und schulische Bildung
Inklusive Bildung braucht Systeme, die von der frühkindlichen Bildung an alle Lernenden erreichen und nach ihren individuellen Möglichkeiten optimal fördern. Dies gelingt nur, wenn alle Beteiligten - verantwortliche Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte, Eltern und Familien, Zivilgesellschaft und Privatwirtschaft - zusammenarbeiten.
Seit 2009 verpflichtet der Artikel 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Bundesländer und die Träger der Bildungseinrichtungen dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die zielgerichtet und wirksam sind, um ein inklusives Bildungssystem zügig aufzubauen.
Ein inklusives Bildungssystem zielt darauf ab, allen Kindern und Jugendlichen – unabhängig von ihren Fähigkeiten, Beeinträchtigungen oder Behinderungen sowie von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft – einen grundsätzlich gleichberechtigten, ungehinderten Zugang zu den Bildungsangeboten der frühkindlichen Bildungseinrichtungen und Regelschulen, sowie eine barriere- und diskriminierungsfreie Teilhabe an den Lern- und Betreuungsangeboten des frühkindlichen Bildungsbereiches, ebenso wie am Unterricht und am Schulleben zu ermöglichen.
Kontakt
Landesbeauftragte für Inklusion in Schulen und Kindertagesstätten
-
Anett Sastges-Schank
- E-Mail: a.sastges-Schank@bildung.saarland.de
- Tel: +49 681 501-7986