So stellen Sie Ihren Antrag.
Das Antragsformular ist im PDF-Dateiformat und digital ausfüllbar. Es enthält neben den Formularfeldern auch alle Informationen darüber, in welchem Falle Sie Angaben machen und welche Dokumente Sie einreichen müssen. Damit ist es Antrag und Hinweisblatt in einem.
Ablauf
💻 Füllen Sie das Formular am PC/Smartphone/Tablet in einem Internet-Browser aus oder laden Sie es herunter, um es mit einem PDF-Programm auszufüllen. 💾 Speichern Sie das ausgefüllte Formular als PDF-Datei1. 📧 Senden Sie uns die Datei als E-Mail-Anhang an die nebenstehende E-Mail-Adresse. | auslaendischeschulabschluesse@bildung.saarland.de | |
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🖉 Drucken Sie die erste Seite des Formulars aus und unterschreiben diese. 📫 Senden Sie uns alle Dokumente als Briefpost in einem C4-Umschlag (mit Adressfenster) zu. Nehmen Sie die Seite mit Unterschrift als Deckblatt. |
Ministerium für Bildung und Kultur Abteilung C - Ausländische Schulabschlüsse Trierer Straße 33 66111 Saarbrücken |
1 Bitte kein PDF-Druck! In einem Druck wären Ihre Angaben nicht mehr digital auslesbar.
Vollständigkeit
Bitte beachten Sie, dass unvollständig eingereichte Anträge (etwa wenn notwendige Dokumente fehlen) nicht bearbeitet werden. Erhalten wir auf unsere Nachforderung nicht die benötigten Dokumente oder wird die fällige Gebühr nicht gezahlt, wird der Antrag nach sechs Monaten vernichtet.
Gebühren
Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
Gleichstellung mit dem Hauptschulabschluss Gleichstellung mit dem Mittleren Bildungsabschluss Anerkennung eines fachgebundenen Hochschulzugangs Anerkennung eines allgemeinen Hochschulzugangs Ausstellung einer Zweitausfertigung |
30 Euro 35 Euro 40 Euro 50 Euro 10 Euro | |
Bescheid und Vermerk
Nach Ausfertigung des Gleichstellungs- oder Anerkennungsvermerks geht Ihnen postalisch ein Gebührenbescheid zu. Erst nach Zahlungseingang wird Ihnen zeitnah der Gleichstellungs- oder Anerkennungsvermerk zugeschickt.
Dauer der Bearbeitung
Vom Absenden Ihres Antrags und Ihrer Dokumente dauert es mehrere Wochen bis zur Erfassung durch die Sachbearbeitung. Ist diese erfolgt, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Bis zur Bearbeitung dauert es mehrere Monate.
Berücksichtigen Sie bitte diese Wartezeiten bei Ihrer Antragstellung, wenn es um die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder um berufliche Anschlüsse geht.
Amtliche Beglaubigungen
Amtlich beglaubigte Kopien erhalten Sie auf dem Rathaus oder bei einem Notar. Einfache Kopien von amtlich beglaubigten Kopien sind nicht anerkennungsfähig.
Bei Wohnortwechsel
Wenn sich nach der Antragstellung Ihre Wohnadresse ändert, senden Sie uns umgehend eine Kopie der aktuellen Meldebestätigung.
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