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Rechtliches


Richtlinien zur Berufs- und Studienorientierung an allgemeinbildenden Schulen

vom 6.12.2016, veröffentlicht im Amtsblatt des Saarlandes, Teil I vom 15. Dezember 2016

Eine fundierte Berufs- und Studienorientierung ist Grundlage für eine aktive Gestaltung der eigenen Bildungs- und Berufsbiografie. Die Schule ist im Rahmen ihres Erziehungs- und Bildungsauftrags verpflichtet, ihren Beitrag dazu zu leisten. Zur Konkretisierung dieses Erziehungs- und Unterrichtsauftrags der Schule wurden die Richtlinien zur Berufs- und Studienorientierung an allgemein bildenden Schulen im Saarland erarbeitet.

Schulische Berufs- und Studienorientierung ist ein individueller Prozess der Annäherung und Abstimmung zwischen den eigenen Interessen, Stärken und Wünschen sowie den eigenen Einstellungen, Haltungen und Orientierungen der Schülerinnen und Schüler auf der einen Seite und den Möglichkeiten, Bedarfen und Anforderungen der Arbeits- und Berufswelt auf der anderen Seite. Sie schließt den Erwerb grundlegenden Wissens über die Berufs- und Arbeitswelt, über die Anforderungen im Ausbildungssystem und des Studiums ein.

Der Begriff „Berufsorientierung“ umfasst die „Studienorientierung“. Studienorientierung ist eine spezielle Ausprägung der Berufsorientierung und hat eine spezifische inhaltliche Ausrichtung des Orientierungsprozesses auf die Aufnahme eines Studiums zum Gegenstand. Im Rahmen der Studienorientierung wird die Berufsorientierung entsprechend den besonderen Anforderungen an die Planungen des Übergangs in den Hochschulbereich spezifiziert.

Die Berufs- und Studienorientierung unterstützt und fördert gezielt den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler und befähigt sie, die eigene Berufsbiografie als individuellen Prozess aktiv zu gestalten. Eine systematisch gestaltete Berufs- und Studienorientierung erfolgt in vernetzten Strukturen, in denen Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und außerschulische Begleiter und Partner jeweils spezifische Aufgaben übernehmen und die Jugendlichen darin unterstützen, die eigene Berufsbiografie erfolgreich zu organisieren und zu gestalten. Eine Checkliste mit Qualitätskriterien einer systematischen Berufs- und Studienorientierung sind den Richtlinien ebenso wie weitere Hinweise auf Angebote von Kooperationspartnern als Anlage beigefügt.

Richtlinien zur Berufs- und Studienorientierung an allgemeinbildenden Schulen im Saarland (PDF, 683KB, Datei ist nicht barrierefrei)


Schülerbetriebspraktikum

Richtlinien zur Durchführung von Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe 1 (PDF, 27KB, Datei ist nicht barrierefrei)


Empfehlungen der Kultusministerkonferenz (KMK)

In der "Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017) sprechen sich die Länder für eine curricular verankerte und individuelle Berufliche Orientierung in allen Bildungsgängen der Sekundarstufe I und II aus, um frühzeitig die Weichen für eine tragfähige Berufswahlentscheidung und damit für einen erfolgreichen Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf zu stellen. Im Rahmen der Beruflichen Orientierung erhalten Schülerinnen und Schüler teils in einem eigenen Fach, teils fächerübergreifend Informationen über unterschiedliche Berufe und praxisorientierte Einblicke. Für die Kultusministerministerkonferenz und die Länder ist ein gelingender Übergang von zentraler Bedeutung für die Bildungs- und Berufsbiographie junger Menschen. 

Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017) (PDF, 110KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Aktivitäten zur Beruflichen Orientierung in den Ländern werden in der "Dokumentation zur Beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden Schulen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017 i. d. F. vom 13.06.2019) veröffentlicht. Sie ist eine Weiterführung der dreibändigen Dokumentation aus dem Jahre 1997.

"Dokumentation zur Beruflichen Orientierung an allgemeinbildenden Schulen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017 i. d. F. vom 13.06.2019) (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

In der "Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit" von 2017 sprechen sich die Kooperationspartner dafür aus, allen jungen Menschen einen erfolgreichen Übergang von der allgemeinbildenden und beruflichen Schule in Ausbildung oder Studium sowie danach in eine qualifizierte Tätigkeit zu ermöglichen. Hierzu soll die Effektivität der Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung durch die Anwendung gemeinsamer Handlungsstrategien erhöht und Angebote systematisch aufeinander aufgebaut werden.

"Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit" von 2017 (PDF, 128KB, Datei ist nicht barrierefrei)


Gemeinschaftsschulverordnung

Verordnung - Schulordnung - über die Bildungsgänge und die Abschlüsse der Gemeinschaftsschule (Gemeinschaftsschulverordnung - GemSVO) vom 01. August 2012

Link zur Gemeinschaftsschulverordnung


Schulordnungsgesetz

Link zum Schulordnungsgesetz


Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947

Link zur Verfassung des Saarlandes