Beratung
Im Folgenden werden die Kontakte zu Institutionen benannt, die beratend zur Verfügung stehen.
Landesjugendamt
Zu den Aufgaben des Landesjugendamtes gehören auch Bereiche, die in Schulen unterstützend wirksam werden können.
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Kreisjugendämter
Die Kreisjugendämter erfüllen ihre Aufgaben nach dem Kinder-und Jugendhilfegesetz.
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Schulärztlicher Dienst
Nach § 8, Absatz 3 des Gesundheitsdienstgesetzes sind die Gesundheitsämter beauftragt, vor der Einschulung, flächendeckend ärztliche Einschulungsuntersuchungen durchzuführen. Damit sollen gesundheitliche Probleme und Behinderungen erkannt werden, die die Teilnahme am Unterricht oder die Schulfähigkeit insgesamt beeinträchtigen können. Mögliche medizinische, psychologische, pädagogische oder sonstige Unterstützungsmaßnahmen, sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln werden im Bedarfsfall frühzeitig mit den Eltern besprochen und vermittelt.
Die Webseiten der Landkreise:
Schulpsychologischer Dienst
Schulpsychologische Dienste im Saarland beraten Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte und Schüler:innen bei psychologischen Fragestellungen, die in der Schule entstehen oder dort sichtbar werden.
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Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit deckt verschiedene Formen der Sozialen Arbeit rund um Schule ab. An der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe, mit deren unterschiedlichen Rechts-, Organisation- und Leistungsbereichen, fungiert sie als Verbindungsglied zwischen den Systemen.
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Förderzentren
Das Saarland verfügt über sechs regionale Förderzentren, die an Förderschulen Lernen angebunden sind, sowie die beiden überregionalen Förderzentren Sehen und Hören in Lebach. Sie stehen für alle Fragen der sonderpädagogischen Unterstützung für Eltern und Lehrkräfte beratend zur Verfügung.
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