Modellversuch Selbstständige Schule
Am Modellversuch Selbstständige Schule haben mit einer Laufzeit von 2007 bis 2015 siebzehn saarländische Schulen aus allen allgemeinbildenden Schulformen teilgenommen, und zwar zwei Grundschulen, sieben Erweiterte Realschulen, zwei Gesamtschulen, drei Gymnasien und drei Förderschulen.
In den Schulen wurden erweiterte Handlungsspielräume, insbesondere bei der Zusammensetzung des Kollegiums, bei der Gestaltung, Planung und Organisation des Unterrichts sowie - die Zustimmung des Schulträgers vorausgesetzt - in Finanzfragen erprobt.
Die am Modellversuch beteiligten Schulen konnten optional von folgenden Möglichkeiten Gebrauch machen:
- Arbeitsfeld Unterrichtsorganisation
- Einführung von klassen- und/oder jahrgangsübergreifendem Unterricht
- Einführung von bildungsgangübergreifendem Unterricht in Erweiterten Realschulen in den Fächern Kunst, Musik, Ethik und Sport
- Erhöhung der Stundenzahl einzelner Fächer; dabei werden die zusätzlichen Stunden durch vorübergehende Reduzierung in anderen Fächern gewonnen.
- Freie Rhythmisierung des Unterrichts im Rahmen des üblichen Gesamtzeitumfangs
- Flexiblere Handhabung des Klassenarbeitenerlasses
- Arbeitsfeld Personalentwicklung
- Schulscharfe Ausschreibung zur Besetzung freigegebener Stellen
- Umwandlung von Stellenanteilen im Umfang von bis zu zehn Jahreswochenstunden in ein Geldbudget für Honorarverträge oder befristete Arbeitsverträge
- Genehmigung von Nebentätigkeiten und Dienstbefreiung durch den Schulleiter im Rahmen der geltenden Bestimmungen
- Arbeitsfeld Sachmittel
- Bei Zustimmung des Schulträgers: selbstständige Verwaltung der Sachmittel; hierfür ist eine gesonderte Vereinbarung mit dem Träger nötig.
- Arbeitsfeld Qualitätsentwicklung
Verpflichtungen der teilnehmenden Schulen:- Einrichtung eines Schulbeirats; der Schulbeirat besteht neben der Schulleiterin oder dem Schulleiter aus mindestens vier Persönlichkeiten aus Bildung, Wirtschaft und öffentlichem Leben, die von der Schulkonferenz für zwei Schuljahre berufen werden. Er informiert sich über wesentliche Angelegenheiten der Schule und berät die Schule.
- Einrichtung einer schulischen Qualitäts-Steuerungsgruppe
- Einleitung eines systematischen Schulentwicklungsprozesses
- Beteiligung an externen Evaluationsmaßnahmen
Jährlich haben die beteiligten Schulen Vereinbarungen mit der Schulaufsicht und teilweise mit den Schulträgern abgeschlossen, in denen die zusätzlichen Freiräume festgeschrieben wurden.
Die Schulen haben in unterschiedlichem Umfang Gebrauch von den Möglichkeiten der Autonomieverordnung gemacht, die den rechtlichen Rahmen des Modellvorhabens absteckt.
Als zentrales Entwicklungsinstrument haben sich an fast allen Schulen Steuergruppen bzw. Schulentwicklungsgruppen herauskristallisiert.
Diese gestalten einen Schulentwicklungsprozess, der auf Wunsch der Schule von einer externen Schulentwicklungsmoderation, die über das Landesinstitut für Pädagogik und Medien oder das Landesinstitut für Lehrerfort- und – weiterbildung zur Verfügung gestellt wird, unterstützt und begleitet wird.
Darüber hinaus wurden von den Fortbildungsinstituten während der Laufzeit des Modellversuchs ganz gezielt Fortbildungen für diese Schulen konzipiert, die auch den Erfahrungsaustausch der Schulen untereinander förderten.
An dem Modellversuch haben folgende Schulen teilgenommen:
- Grundschule am Ordensgut Saarbrücken
- Grundschule Mellin Sulzbach
- Franz-Carl-Schule Blieskastel (Förderschule Lernen)
- Förderschule für Soziale Entwicklung Wallerfangen
- Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung Homburg
- Erweiterte Realschule Überherrn
- Erweiterte Realschule Spiesen-Elversberg (Albert-Schweitzer-Schule)
- Erweiterte Realschule Heusweiler (Friedrich-Schiller-Schule)
- Erweiterte Realschule St. Ingbert II
- Erweiterte Realschule St. Wendel
- Erweiterte Realschule Homburg I (Robert-Bosch-Schule)
- Erweiterte Realschule Lebach (Theeltalschule)
- Gesamtschule Nohfelden-Türkismühle
- Gesamtschule Riegelsberg
- Max-Planck-Gymnasium Saarlouis
- Technisch-Wissenschaftliches Gymnasium Dillingen
- Hochwald-Gymnasium Wadern
Nach der Erprobung verschiedener Autonomiebedingungen wurden erfolgreiche Maßnahmen für alle saarländischen öffentlichen Schulen zugänglich ins Schulordnungsgesetz übernommen. Ab dem Schuljahr 2014/15 sind folgende Autonomiebedingungen für alle saarländischen allgemeinbildenden Schulen eröffnet und im saarländischen Schulrecht verankert:
- Die Möglichkeit den Unterricht frei zu rhythmisieren
- Die Stundenzahl einzelner Fächer bis einschl. Klassenstufe 10 kann erhöht werden, die zusätzlichen Stunden stammen dann aus einer vorübergehenden Reduzierung in anderen Fächern, dabei kann maximal ein Viertel der WS eines Faches pro Jahr als Kompensation genutzt werden
- Ergänzende Erläuterungen mit Verbalbeurteilungen und weiterführenden Hinweisen zum Notenzeugnis können gegeben werden
- Die Einführung des 15 Punkte-Systems für Grundschulen und Förderschulen ist möglich,
für das Gymnasium verbindlich - Im Rahmen der Option „ Geld statt Stunden“ können Schulen Stunden in ein Geldbudget umwandeln und zur Profilbildung der Schule nutzen
Kontakt:
Daniel Dettloff
Referat C6 Lehrkräfteaus- und -weiterbildung, Qualitätssicherung an Schulen, Lehrplanentwicklung
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Dr. Ulrike Hochscheid
Referat C 6 Lehrkräfte Ausbildung und Weiterbildung, Qualitätssicherung an Schulen, Lehrplanentwicklung
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken