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Datenschutz an Schulen

Was Schulen angesichts der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten müssen

Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unmittelbar geltendes Recht im Saarland, Deutschland und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie stellt den einheitlichen Rechtsrahmen für die Datenverarbeitung privater und öffentlicher Stellen dar.

Auch die Schulen im Saarland, gleich ob in öffentlicher oder privater Trägerschaft, müssen diese europarechtlichen Vorgaben künftig beachten.
Mit der DSGVO werden unter anderem die Rechte der Personen, deren Daten verarbeitet werden, gestärkt, zum Beispiel durch Erweiterung von Informationsrechten und Auskunftspflichten. Außerdem werden die Befugnisse der Datenschutzaufsichtsbehörden erweitert und die formellen Anforderungen bei der Datenverarbeitung (Prüf- und Dokumentationspflichten für die Verantwortlichen) erhöht.

Als eines der drängendsten Themen hat das Ministerium für Bildung und Kultur in einem ersten Rundschreiben das Thema Internetauftritt der Schulen aufgegriffen und die Schulen entsprechend informiert. 

Weitere Informationen werden hier auf dieser Seite regelmäßig eingestellt.

Downloads

Rundschreiben an die Schulen (PDF, 119KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Hinweise für Schulleiterinnen und Schulleiter zum Umgang mit personenbezogenen Daten (PDF, 76KB, Datei ist nicht barrierefrei)