Thema: Bildungsserver
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Wegweiser zur Beschaffung spezieller Sehhilfen für die Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen in Schulen

Wegweiser für die Beantragung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Antrag Bildschirmarbeitsplatzbrille, beschreibbar (PDF, 125KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Berechtigte

Lehrkräfte an öffentlichen Schulen,  zugewiesene Lehrkräfte an Schulen in privater Trägerschaft, Anwärterinnen und Anwärter sowie Referendarinnen und Referendare in den Studienseminaren sowie das weitere pädagogische Personal in öffentlichen Schulen, soweit diese Personen in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Saarland als Arbeitgeber stehen. Sie werden im Folgenden als Bedienstete bezeichnet.

Antragstellung

Die Kostenerstattung für die Beschaffung spezieller Sehhilfen für die Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen erfolgt auf Antrag. Hierfür ist das Antragsformular „Beschaffung spezieller Sehhilfen für die Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen“ zu nutzen. Dieses steht Ihnen als beschreibbares PDF zum Download unter www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/unterricht-und-bildungsthemen/gesundeschule/bildschirmarbeitsplatzbrille zur Verfügung.

 Der vollständig ausgefüllte Antrag wird unmittelbar dem

Ministerium für Bildung und Kultur
Referat B3/Gesunde Schule
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
E-Mail: bildschirmarbeitsplatzbrille@bildung.saarland.de

auf dem Postweg oder per Mail als PDF-Dokument zugeleitet. 

Untersuchung

Nach Prüfung des eingegangenen Antrages erhält der/die Bedienstete eine schriftliche Mitteilung mit der Bitte, einen Untersuchungstermin mit dem im Schreiben genannten arbeitsmedizinischen Dienst zu vereinbaren und die Untersuchung zur „arbeitsmedizinischen Vorsorge für die Arbeit am Bildschirm“ vornehmen zu lassen. 

Beschaffung

Wird bei der Untersuchung festgestellt, dass eine spezielle Sehhilfe für die Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen erforderlich ist, erhält die/der Bedienstete eine entsprechende betriebsärztliche Bescheinigung. 

Mit dieser Bescheinigung und dem vom MBK auf Wunsch des/der Bediensteten (s. Antragsformular) übermittelten personalisierten „Bestellschein für Bildschirmarbeitsbrillen“, welcher zum Erwerb einer speziellen Sehhilfe für die Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen in einer beliebigen Filiale der Firma Fielmann AG berechtigt, kann die/der Bedienstete die für sie/ihn erforderliche Sehhilfe bei der Firma Fielmann AG zum Preis von 22,00 Euro bzw. 59,00 Euro beziehen. Die Kosten werden  anschließend vom MBK erstattet.

Eine Verpflichtung die spezielle Sehhilfe für die Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen bei der Firma Fielmann AG zu beziehen, besteht jedoch nicht. Es kann jeder beliebige Optiker aufgesucht werden. Außerdem besteht auch keine Verpflichtung sich an die Preisobergrenze zu halten. 

Kostenerstattung

Für die Kostenerstattung durch das MBK werden jedoch ausschließlich die jeweils geltenden Festpreise der Firma Fielmann AG zugrunde gelegt. Die  Erstattung der Kosten ist nach derzeitigem Stand, unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis, auf nachstehende Grundfestbeträge begrenzt:

- Für eine komplette Einstärkenbrille (Brillengestell mit Kunststoff-Einstärkengläsern, farblos, einfach entspiegelt): 22,00 Euro.

- Für eine komplette Bifokalbrille (Brillengestell mit Kunststoff- Bifokalgläsern mit vergrößerndem  Nahteil, farblos, einfach entspiegelt): 59,00 Euro.

- Bei in begründeten Einzelfällen erforderlich werdenden Mehrkosten ist auch für die Erstattung dieser Kosten die jeweils aktuell für spezielle Sehhilfen für die Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen geltende Preisliste der Firma Fielmann AG maßgeblich. 

Abrechnung

Eine direkte Abrechnung der Kosten mit der Firma Fielmann AG oder einem anderen Optiker durch das Ministerium für Bildung und Kultur ist ausgeschlossen.

Der/die Bedienstete tritt in Vorlage für die Kosten. Die Kostenerstattung des MBK gegenüber der/dem Bedienstete/n erfolgt nach Vorlage

- einer detaillierten Rechnung mit Aussagen zum Lieferumfang und

- der Betriebsärztlichen Bescheinigung über die Notwendigkeit einer speziellen Sehhilfe für die Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen

beim Ministerium für Bildung und Kultur. 

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (PDF, 318KB, Datei ist nicht barrierefrei)