Anerkennung und Gleichstellung ausländischer Schulabschlüsse
Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen mit einem deutschen Schulabschluss vergleicht das Bildungsministerium die Voraussetzungen miteinander, die im Herkunftsland und in Deutschland zum jeweiligen Schulabschluss führen.
Folgende Bedingungen werden im Anerkennungsverfahren berücksichtigt:
- Dauer des Schulbesuchs und Anzahl der aufsteigenden Klassen,
- allgemein bildende Fächerbreite und Fächertiefe
Es gilt die Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.12.1993, in der jeweils aktuellen Fassung. Das Ausmaß der Übereinstimmungen entscheidet schließlich über die Gleichstellung mit einem deutschen Schulabschluss.
Die Anerkennung schulischer Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, beschränkt sich auf die Anerkennung von Schulabschlüssen. Für Leistungen aus einer noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn findet kein behördliches Anerkennungsverfahren statt. Über die Einstufung in die an einer deutschen Schule fortzusetzende Schullaufbahn entscheidet vielmehr die jeweilige Schulleitung in Absprache mit der örtlichen Schulbehörde, den Schüler*innen sowie deren Eltern, in der Regel im Anschluss an einen Probeunterricht. (
Quelle: Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, Bonn)