Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung der Inklusion an saarländischen Schulen aus?
Alle öffentlichen Schulen der Regelform sind inzwischen inklusive Schulen. Die Regelungen über die inklusive Schule traten im Hinblick auf die einzelnen Schulformen gestaffelt in Kraft.
Ab dem Schuljahr 2014/2015 wurden die Regelungen zur inklusiven Schule zunächst nur in den Grundschulen umgesetzt.
Am 1. August 2015 trat die Verordnung zur inklusiven Unterrichtung und besonderen pädagogischen Förderung (Inklusionsverordnung) sowie zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Schulrechts in Kraft.
Vom Schuljahr 2016/2017 an fanden diese Regelungen – aufsteigend ab Klassenstufe 5 – auch in den allgemein bildenden weiterführenden Schulen Anwendung.
Die beruflichen Schulen folgten ab dem Schuljahr 2018/2019 aufsteigend, beginnend mit den Eingangsklassen.