Ombudsstelle Betriebliches Eingliederungsmanagement (Ombudsstelle BEM)
Die Ombudsstelle BEM berät Betroffene auf Wunsch vor oder auch während eines BEM-Verfahrens. Sie begleitet darüber hinaus auch die betroffenen Personen, wenn diese dies wünschen, während des gesamten BEM-Verfahrens:
- durch Beratung bei der Entwicklung von individuell passenden Empfehlungen für Maßnahmen,
- bei erforderlichen Abstimmungen mit Schul- oder Seminarleitung bzw. mit dem Ministerium für Bildung und Kultur und
- während der Umsetzung beschlossener Maßnahmen.
Das Beratungsangebot der Ombudsstelle BEM zur Durchführung und Ausgestaltung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements steht darüber hinaus auch den Personen offen, die ein BEM-Verfahren federführend leiten.
In Einzelfällen kann die Ombudsstelle auch vom Ministerium für Bildung und Kultur mit der Federführung im BEM beauftragt werden. In diesem Fall erfolgen Federführung und Begleitung oder Beratung durch verschiedene Mitarbeitende der Ombudsstelle.
Die Ombudsstelle BEM ist zwar räumlich an das Ministerium für Bildung und Kultur angebunden, jedoch in ihrer Tätigkeit von diesem unabhängig und nicht weisungsgebunden. Sie ist mit den erfahrenen Lehrkräften Frau Ines Hoffmann und Herrn Friedrich Singer besetzt. Ihr Büro hat sie im MBK, Raum E.07, Tel. 0681-501-6687 oder -7282.
Ombudsstelle BEM
im Ministerium für Bildung und Kultur
Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken
Telefon: 0681/501 -6687 oder -7282
ombudsstellebem@bildung.saarland.de
Handreichung "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an Schulen, Studien- und Landesseminaren im Saarland"
Handreichung BEM (PDF, 6MB, Datei ist nicht barrierefrei)
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Ines Hoffmann und Friedrich Singer sind Ihre AnsprechpartnerInnen in der Ombudsstelle BEM |
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