Thema: Bildungsserver
| Ministerium für Bildung und Kultur

Diagnostik und Förderplanung

Diagnostik beinhaltet eine differenzierte Eingangs-und Prozessdiagnostik sowohl von Lerngruppen als auch jedes einzelnen Kindes. Dies wird abgesichert durch eine multiprofessionell gestaltete Förderplanung, die besonderen Begabungen wie auch besonderen Unterstützungsbedarfen gerecht wird.

Sie beginnt vor der Einschulung im Rahmen des „Kooperationsjahres Kindergarten-Grundschule“, ist wichtiger Bestandteil des Einschulungsverfahrens und bei jedem Schulwechsel. Diagnostik in der Schule umfasst die Kind-Umfeld-Analyse, die Lernprozesse, das Erkennen veränderbarer Bedingungen in den Lernsituationen sowie motivierende Unterstützungsmaßnahmen bis hin zum eigenverantwortlichen Lernen. Sie ist der Ausgangspunkt für Differenzierung und Individualisierung im Unterricht. Auf ihr aufbauend können die Lehrkräfte differenzierte Aufgaben im Unterricht stellen und somit Stärken fördern und adäquate Lernhilfen geben. Die Anerkennung der Heterogenität ist die Basis, Schüler:innen in ihrer Entwicklung zu fördern und zu fordern. Dabei unterstützt der Unterricht die Entwicklung ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten, indem er sie darin fördert, Vertrauen in sich selbst zu entwickeln, um dadurch ein selbstbestimmtes Lernen zu ermöglichen.

Prinzip aller schulischen Arbeit ist die Förderung des einzelnen Kindes im gemeinsamen Verbund. Dies setzt einen Unterricht voraus, der sowohl individualisiertes als auch gemeinsames Lernen in der Lerngruppe ermöglicht. Die individuelle Förderung ist in den Gesamtzusammenhang schulischer Lernförderung zu stellen. Die Schule ist daher gefordert, unter Ausschöpfen aller innerschulischen Ressourcen und Maßnahmen, die Schüler:innen unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage so zu fördern, dass ein hohes Maß an aktiver Teilhabe am gemeinsamen Lernen verwirklicht wird. Dies erfordert einen qualitätsvollen Unterricht, der didaktisch und methodisch auf die individuellen Bedürfnisse eingeht, passende Lernangebote anbietet und Hindernisse abbaut.

Ergeben sich bei einem Kind im Zusammenhang mit der Einschulung oder im Laufe der Schulzeit Anzeichen für die Notwendigkeit einer besonderen pädagogischen Förderung, so beraten alle an der schulischen Förderung Beteiligten über die notwendigen Maßnahmen zur Unterstützung. Das Ergebnis sollte in einem Förderplan, der regelmäßig angepasst wird, festgehalten werden. Der Förderplan ist somit kein einmaliges Produkt, sondern ist die Voraussetzung für eine gelingende Förderung und verändert sich im Förderprozess.

Inhalte und Ziele des Förderplans sollten mit dem beteiligten Kind und den Erziehungsberechtigten besprochen werden. Er stellt die Grundlage für den Austausch zwischen allen Beteiligten dar. Weitere Fachleute können beratend einbezogen werden. Die Schule hat die Möglichkeit, jederzeit eine Unterstützungsanfrage an eine Förderschule oder ein Förderzentrum zu stellen.

Wenn für ein Kind aufgrund einer komplexen Schwerst- oder Mehrfachbehinderung umfängliche Maßnahmen im Bereich der angemessenen Vorkehrungen und individuellen Unterstützung in der Regelschule erforderlich sind, sollte die Schulaufsichtsbehörde einbezogen werden. Im Rahmen der Förderplanung muss auch rechtzeitig daran gedacht werden, andere Sachkostenträger mit einzubinden.

Auch bei Kindern mit besonderen Begabungen ist eine frühe Förderung sowie eine rechtzeitig einsetzende pädagogische Begleitung von großer Bedeutung, um anhaltende Unterforderung und entsprechende Fehlentwicklungen zu vermeiden. Die Beratungsstelle (Hoch-)Begabung bietet Lehrkräften und Schulen Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Lernmaterialien. Schulen können zudem passgenaue Fortbildungsangebote in Rücksprache mit der Beratungsstelle abrufen oder Unterstützung in Einzelfallberatungen anfragen.

Webseite der Beratungsstelle (Hoch-)Begabung

Im Förderplan sind alle Informationen enthalten, die für die Umsetzung der individuellen Förderung notwendig sind. Für die Dokumentation ist keine einheitliche Form vorgeschrieben.