Was meint der Begriff „Förderplanung“?
Ergeben sich bei einem Schulkind im Zusammenhang mit der Einschulung oder im Laufe der Schulzeit Anzeichen für die Notwendigkeit einer besonderen Förderung, so leitet die Schulleitung möglichst frühzeitig die Förderplanung ein. Verantwortlich für die Förderplanung ist die Klassenlehrkraft oder eine von der Schulleitung benannte Lehrkraft. Alle an der schulischen Förderung Beteiligten beraten über die notwendigen Maßnahmen zur Förderung des Kindes und erstellen einen individuellen Förderplan.
Der Förderplan kann alle vorschulischen und außerschulischen Dokumente mit Zustimmung der Sorgeberechtigten berücksichtigen wie etwa Feststellung einer Schwerbehinderung, Dokumentation der Kindertageseinrichtung, Berichte der Frühförderstellen, medizinisch-therapeutische Unterlagen, Mitteilungen der schulpsychologischen und/oder schulärztlichen Dienste, Erfahrungen und Beobachtungen im Rahmen des Kooperationsjahres und/oder des Einschulungsverfahrens, Sprachkenntnisse, Anerkennung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine sonderpädagogische Unterstützung und/oder Hinweise zu vermuteter besonderer Begabung.
Er wird während der Schulzeit ergänzt durch die schulische Dokumentation des Lern- und Entwicklungsprozesses. Der Förderplan wird stets weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die eingeleiteten Maßnahmen werden regelmäßig überprüft. Ihre Umsetzung erfolgt in kollegialer Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen.