Wozu benötigt ein Kind eine Eingliederungsshilfe?
Aufgabe der schulischen Eingliederungshilfe ist es, dabei zu helfen, behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche in die Schulgemeinschaft einzugliedern und ihnen dadurch die aktive und gleichberechtigte Teilhabe an Unterricht und Bildungsprozessen zu ermöglichen und sie in ihrem Lernen zu unterstützen. Um passgenaue Hilfen zu verwirklichen, bedarf es der verlässlichen, qualifizierten Kooperation zwischen Eingliederungshelfer:innen und den Lehrkräften der Lerngemeinschaft.
Schulische Eingliederungshilfe ist eine Einzelfallhilfe und muss im Saarland entweder beim Landesamt für Soziales (geistige und körperliche Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen) oder dem zuständigen Jugendhilfeträger (seelische Behinderung oder Bedrohung von seelischer Behinderung) beantragt werden.