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Berufliche Schulen im Saarland - Standorte, Ausbildungsberufe, Schulformen

Ob Gemeinschaftsschule oder Gymnasium – irgendwann stellt sich die Frage, wie es nach dem Besuch der allgemein bildenden Schulen mit dem Bildungsweg weitergehen soll. Gerade hier bietet das vielfältige Angebot der beruflichen Schulen Ihnen mehrere Möglichkeiten – egal ob in den Beruf oder zum Studium. Sie sind interessiert?

Berufsschulstandorte und Ausbildungsberufe

Berufsschulen im Saarland (PDF, 179KB, Datei ist nicht barrierefrei) (auch zu finden in der Schuldatenbank).

Sie möchten wissen, welche Ausbildungsberufe an welchem Standort angeboten werden?

Ausbildungsberufe mit Berufsschulstandorten im Saarland (PDF, 459KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Hier finden Sie ausgewählte Ausbildungsberufe mit Berufsschulstandorten außerhalb des Saarlandes:

Ausbildungsberufe Berufsschulstandorten außerhalb des Saarlandes (PDF, 566KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Eine ausführliche Übersicht der Ausbildungsberufe mit Berufsschulstandorten außerhalb des Saarlandes finden Sie auf den Seiten der Kultusministerkonferenz in der "Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschulstandorte) und Einzugsbereiche" unter dem folgenden Link:

Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschulstandorte) und Einzugsbereiche

Schulformen an den Beruflichen Schulen

Nähere Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre Chancen für die Zukunft (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei) .

Schulformen nach Zugangsvoraussetzung

Allgemeine Vollzeitschulpflicht

Ausbildungsvorbereitung

Berufsschule

Hauptschulabschluss

Berufsfachschule

  • der Fachrichtung Gastronomie und Nahrung
  • der Fachrichtung Gesundheit und Soziales
  • der Fachrichtung Technik
  • der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung
  • für Kinderpflege
  • für Haushaltsführung und ambulante Betreuung
  • der Fachrichtung Ganztagsbetreuung
  • der Fachrichtung Heilerziehungspflege

Berufsschule

mittlerer Bildungsabschluss

Fachoberschule

  • Design
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Naturwissenschaft und Umwelttechnik
  • Gesundheit und Soziales
  • Technik
  • Französisch in Wirtschaft und Verwaltung
  • Technische Informatik
  • Wirtschaft
  • Wirtschaftsinformatik

Berufliches Oberstufengymnasium

  • Gesundheit und Soziales
  • Technik
  • Wirtschaft
  • Informatik

Berufsschule

Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife

Höhere Berufsfachschule

  • Automatisierungstechnik
  • Fremdsprachen in Wirtschaft und Verwaltung
  • Hotel-, Gaststätten- und Fremdenverkehrsgewerbe
  • Wirtschaftsinformatik

Berufsschule

besondere Zugangsvoraussetzungen

Berufliche Weiterbildung

  • Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung
  • Fachschule für Sozialpädagogik
  • Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Fachschule für Meister/-innen der Hauswirtschaft
  • Fachschule für Technik

Schulformen im Detail

Ausbildungsvorbereitung

Jugendliche, die die allgemeinbildenden Schulen nach 9 Schuljahren ohne Schulabschluss verlassen und keine Berufsausbildung beginnen, haben in der Ausbildungsvorbereitung die Möglichkeit einer beruflichen Qualifizierung. Durch ein praktisches und handlungsorientiertes Lernen werden die Schülerinnen und Schüler auf eine spätere Berufsausbildung vorbereitet und erhalten erste Einblicke in die Berufswelt. Neben der praktischen Ausbildung in schuleigenen Werkstätten absolvieren die Schüler*innen drei zweiwöchige Praktika. Gleichzeitig können die Schüler*innen die mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen ohne zusätzliche Abschlussprüfung erwerben.

Dauer: 1 Jahr

Abschluss und Anschlüsse:

  • Abschluss der Ausbildungsvorbereitung
  • Erfüllung der Berufsschulpflicht, sofern kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird
  • Berufsausbildung
  • Berechtigung zum Besuch der Berufsfachschulen

Berufliches Oberstufengymnasium

Das Berufliche Oberstufengymnasium ist ein attraktives Angebot für Schüler*innen mit mittlerem Bildungsabschluss. Es ist an mehreren Berufsbildungszentren eingerichtet und führt als gymnasiale Oberstufe mit berufsbezogenen Fachrichtungen zur Allgemeinen Hochschulreife.In das Berufliche Oberstufengymnasium können auch Schülerinnen und Schüler eintreten, die bis dahin Kenntnisse in nur einer Fremdsprache nachweisen. Für Schüler*innen des 8-jährigen Gymnasiums ist der Eintritt bereits nach erfolgreichem Besuch der Klassenstufe 9 möglich. Am Ende des Bildungsgangs nehmen die Schüler*innen an der zentralen Abiturprüfung der Gymnasien teil. Sie erwerben die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), die zum uneingeschränkten Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen in Deutschland berechtigt. Berufliche Oberstufengymnasien vereinigen den Unterricht in den traditionellen gymnasialen Fächern mit dem Unterricht in den berufsbezogenen Fächern. Sie stehen als Teil der Berufsbildungszentren in direktem Kontakt zur Berufs- und Arbeitswelt. Berufliche Oberstufengymnasien bereiten in idealer Weise sowohl auf ein wissenschaftliches Studium als auch auf Ausbildungsgänge für gehobene und leitende Positionen im technisch-gewerblichen Bereich, in den Gesundheitsberufen und in Wirtschaft und Verwaltung vor.

Dauer: 3 Jahre

Abschluss und Anschlüsse:

  • Teilnahme an der zentralen Abiturprüfung der Gymnasien
  • Allgemeine Hochschulreife
  • Studium an Fachhochschulen und Universitäten
  • Höhere Berufsfachschule
  • Berufsausbildung in anspruchsvollen theoriebetonten Berufen

Berufsschule

Die Berufsausbildung in Deutschland erfolgt in der Regel im dualen System an zwei Lernorten: Ausbildungsbetrieb und Berufsschule. Während der Betrieb die praktische Ausbildung übernimmt, vermittelt die Berufsschule – neben einer Erweiterung und Vertiefung der allgemeinen Bildung – die theoretischen Kenntnisse, die zur Ausübung des Berufes erforderlich sind.

Dauer: Abhängig vom Ausbildungsberuf zwischen 2 und 3 ½ Jahren. Während dieser Zeit besucht man entweder an 2 Tagen in der Woche oder in Blockwochen die Berufsschule. In der restlichen Zeit ist man im Betrieb.

Abschluss und Anschlüsse:

Durch den Besuch der Berufsschule schließt man nicht nur die Berufsschule ab, sondern hat gleichzeitig auch die Möglichkeit, die Berechtigungen des Hauptschulabschlusses oder des Mittleren Bildungsabschlusses zu erwerben – sofern sie nicht bereits erworben wurden. Nimmt man während der Ausbildung zusätzlich an einem weiteren Unterrichtsangebot teil, kann man sogar während der Ausbildung die Fachhochschulreife erwerben.

Berufsfachschule

Die zweijähre Berufsfachschule existiert in den Fachrichtungen Gastronomie und Nahrung, Gesundheit und Soziales, Technik und Wirtschaft und Verwaltung. Neben berufsübergreifenden Kenntnissen und Fertigkeiten vermitteln die zweijährigen Berufsfachschulen auch eine berufliche Grundbildung in der jeweiligen Fachrichtung und bereiten vertieft auf eine spätere Berufsausbildung vor. Sie sind in zwei Fachstufen gegliedert, so dass ein Abschluss auch schon nach dem ersten Jahr möglich ist. Durch die Dualisierung in der Fachstufe I der Berufsfachschule erhalten die Schüler*innen im Rahmen eines Jahrespraktikums Einblicke in die Berufswelt. In der Fachstufe II erwerben sie in Vollzeitform vertiefte fachtheoretische Kenntnisse und werden auf die Abschlussprüfung der Berufsfachschule vorbereitet, durch die sie die Berechtigungen des mittleren Bildungsabschlusses erhalten können.

Dauer: 2 Jahre

Abschluss und Anschlüsse:

  • Stufenabschlusszeugnis bei Beendigung der Berufsfachschule nach der Fachstufe I
  • staatliche Abschlussprüfung
  • Zuerkennung der mit dem mittleren Bildungsabschluss verbundenen Berechtigungen
  • Fachoberschule (alle Fachbereiche und Fachrichtungen)
  • bei Erreichen eines bestimmten Notenprofils Eintritt in die Einführungsphase des Beruflichen Oberstufengymnasium
  • Berufsausbildung

Berufsfachschule für Kinderpflege

An der Berufsfachschule für Kinderpflege erwerben die Schülerinnen und Schüler mit Bestehen der Prüfung einen Berufsabschluss. Das Ziel der Ausbildung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist die Befähigung, in Familien und sozialpädagogischen Einrichtungen, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, in der Pflege, Erziehung und Betreuung von Kindern tätig zu sein. Die Ausbildung umfasst einen allgemeinen und einen berufsbezogenen Lernbereich. Lernfeldorientierte fachpraktische Anteile werden in die Fächer des berufsbezogenen Lernbereichs – Theorie und Praxis sozialpädagogischen Handelns – eingebunden.

Während den beiden ersten schulischen Jahren sind Praktika abzuleisten. Nach den beiden fachtheoretischen Jahren ist noch ein Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer Einrichtung abzuleisten.

Aufnahmevoraussetzung: Hauptschulabschluss

Dauer: 3 Jahre, davon 2 Jahre Vollzeitschulform und ein Jahr Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer geeigneten Einrichtung

Sofern Sie über eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung von mindestens 1350 Stunden in einer Einrichtung oder über eine dreijährige, hauptberufliche Berufstätigkeit in Verbindung mit einem einschlägigen sechswöchigen Praktikum verfügen, wird Ihnen dies als Anerkennungsjahr (Praktikum) anerkannt. Damit verkürzt sich die Ausbildungsdauer auf zwei Jahre.

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • Berufsqualifikation »Staatlich anerkannte/r Kinderpfleger/-in« (Fachkraft nach AVO-SKBBG)
  • bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Notendurchschnitt und Fremdsprachenkenntnisse) Gleichstellung mit dem mittleren Bildungsabschluss
  • Fachoberschule (alle Fachbereiche und Fachrichtungen) bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses
  • Akademie für Erzieher und Erzieherinnen – Fachschule für Sozialpädagogik bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses

Diese Schulform können Sie auch innerhalb von zwei Jahren als Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein (AZAV) besuchen. Nähere Informationen hierzu können Sie dem folgenden Flyer entnehmen:

Weiterbildung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin bzw. zum staatlich anerkannten Kinderpfleger (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Standorte:

  • BBZ Merzig, BBZ Homburg
  • S BBZ Saarbrücken
  • TGS BBZ Neunkirchen, TGS BBZ Saarlouis

Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung

An der Berufsfachschule für Haushaltsführung und ambulante Betreuung erwerben die Schülerinnen und Schüler mit Bestehen der Prüfung einen Berufsabschluss. Die Ausbildung qualifiziert für Tätigkeiten in Einrichtungen der Seniorinnen- und Seniorenbetreuung, Kinder-, Jugend- und Behindertenheimen, Sozialstationen und in hauswirtschaftlich orientierten Bereichen und orientiert sich an den Schwerpunkten Haushalt, Ernährung, Erziehung und Pflege.

Die Ausbildung gliedert sich in eine zweijährige schulische Ausbildung an der Berufsfachschule mit einbezogenen Praxisanteilen und ein anschließendes einjähriges Berufspraktikum in einer geeigneten Einrichtung.

Aufnahmevoraussetzung: Hauptschulabschluss

Dauer: 3 Jahre, davon 2 Jahre Vollzeitschulform und ein Jahr Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer geeigneten Einrichtung

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • Berufsqualifikation »Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Haushaltsführung und ambulante Betreuung«
  • bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Notendurchschnitt und Fremdsprachenkenntnisse) Gleichstellung mit dem mittleren Bildungsabschluss
  • Fachoberschule (alle Fachbereiche und Fachrichtungen) bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses
  • Akademie für Erzieher und Erzieherinnen – Fachschule für Sozialpädagogik bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses

Standorte:

  • BBZ Merzig, BBZ St. Wendel, BBZ St. Ingbert
  • S BBZ Saarbrücken

Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung

An der Berufsfachschule der Fachrichtung Ganztagsbetreuung erwerben die Schülerinnen und Schüler die Befähigung, Kinder und Jugendliche in Ganztagsangeboten zu betreuen, ihre individuellen Bildungswege zu begleiten und Verantwortung im Erziehungsprozess zu übernehmen. Die Ausbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Fachwissen, interkulturelle Kompetenz und Sozialkompetenz in ausgewogener Weise zu verknüpfen, auf dieser Grundlage zu handeln und im Rahmen der übertragenen Aufgaben Entscheidungen zu treffen.

Während den beiden ersten fachtheoretischen Schuljahren sind integrierte Praktika abzuleisten. Nach den beiden fachtheoretischen Jahren ist noch ein Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer Einrichtung abzuleisten.

Aufnahmevoraussetzung: Hauptschulabschluss

Dauer: 3 Jahre, davon 2 Jahre Vollzeitschulform und ein Jahr Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer geeigneten Einrichtung

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • Berufsqualifikation »Staatlich geprüfte/r soziapädagogische/r Assistent/in, Schwerpunkt Ganztagsbetreuung«
  • bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Notendurchschnitt und Fremdsprachenkenntnisse) Gleichstellung mit dem mittleren Bildungsabschluss
  • Fachoberschule (alle Fachbereiche und Fachrichtungen) bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses
  • Akademie für Erzieher und Erzieherinnen – Fachschule für Sozialpädagogik bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses

Standorte:

  • BBZ St. Ingbert, BBZ St. Wendel
  • TGS BBZ Saarlouis

Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege

An der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege erwerben die Schülerinnen und Schüler die Befähigung, Menschen, deren personale und soziale Identität und deren gesellschaftliche Teilhabe (Inklusion) durch Beeinträchtigung oder Behinderung erschwert ist, zu begleiten sowie unter Anleitung einer Heilerziehungspflegerin oder eines Heilerziehungspflegers zu pflegen. Die Ausbildung befähigt die Schülerinnen und Schüler, Fachwissen, interkulturelle Kompetenz und Sozialkompetenz in ausgewogener Weise zu verknüpfen, auf dieser Grundlage zu handeln und im Rahmen der übertragenen Aufgaben Entscheidungen zu treffen.

Während den beiden ersten fachtheoretischen Schuljahren sind integrierte Praktika abzuleisten. Nach den beiden fachtheoretischen Jahren ist noch ein Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer Einrichtung abzuleisten.

Alternativ zur Vollzeitschulform kann die Ausbildung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege auch in der praxisintegrierten Form erfolgen d. h. in den drei Jahren besuchen die Schülerinnen und Schüler an 3 Tagen in der Woche die Schule und an 2 Tagen in der Woche absolvieren sie ein Praktikum in einer geeigneten Einrichtung. Für die Aufnahme in die praxisintegriete Form der Ausbildung ist neben dem Hauptschulabschluss auch ein Praktikumsvertrag der Einrichtung erforderlich.

Aufnahmevoraussetzung: Hauptschulabschluss

Dauer: 3 Jahre, davon 2 Jahre Vollzeitschulform und ein Jahr Anerkennungsjahr (Praktikum) in einer geeigneten Einrichtung oder 3 Jahre, davon 3 Tage fachtheoretische Ausbildung an einer Berufsfachschule und 2 Tage Praktikum in einer Einrichtung

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • Berufsqualifikation »Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in, Schwerpunkt Heilerziehungspflege«
  • bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Notendurchschnitt und Fremdsprachenkenntnisse) Gleichstellung mit dem mittleren Bildungsabschluss
  • Fachoberschule (alle Fachbereiche und Fachrichtungen) bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses
  • Akademie für Erzieher und Erzieherinnen – Fachschule für Sozialpädagogik bei Vorliegen des mittleren Bildungsabschlusses

Diese Schulform können Sie auch als dreijährige Weiterbildung in der praxisintegrierten Form mit einem Bildungsgutschein (AZAV) besuchen. Für nähere Informationen können Sie uns gerne unter azav@bildung.saarland.de kontaktieren.

Standorte:

  • SBBZ Saarbrücken
  • TGS BBZ Neunkirchen

Fachoberschule

Die Fachoberschule umfasst die Klassenstufen 11 und 12. Sie bereitet auf ein Studium an einer Fachhochschule und auf anspruchsvolle theoriebetonte Ausbildungsberufe vor. In Klassenstufe 11 arbeiten die Schüler*innen in der Regel an zweieinhalb Tagen in der Woche im Rahmen eines Praktikums in einem Betrieb und an zweieinhalb Tagen in der Woche besuchen sie den Unterricht in einer Fachoberschule des entsprechenden Fachbereichs. In Klassenstufe 12 erwerben die Schülerinnen und Schüler vertiefte allgemeine und berufliche Kenntnisse und bereiten sich im Vollzeitunterricht auf die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife vor.

Dauer:

  • Eintritt in Klassenstufe 11: 2 Jahre Vollzeitunterricht einschließlich Betriebspraktikum
  • direkter Eintritt in Klassenstufe 12: 1 Jahr Vollzeitunterricht oder 2 Jahre Teilzeitunterricht in Abendform (nur in den Fachbereichen Ingenieurwesen und Wirtschaft)

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung
  • Fachhochschulreife
  • Studium sämtlicher Fachrichtungen an allen Fachhochschulen in Deutschland
  • Höhere Berufsfachschule
  • Eintritt in die Einführungsphase eines beruflichen Oberstufen-gymnasiums
  • bei Nachweis der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse direkter Eintritt in die Hauptphase des Beruflichen Oberstufengymnasiums der entsprechenden Fachrichtung
  • Berufsausbildung in anspruchsvollen theoriebetonten Berufen

Fachschule für Sozialpädagogik - Akademie für Erzieherinnen und Erzieher

Der Abschluss an einer Fachschule für Sozialpädagogik und somit die Berechtigung den Titel "Staatlich anerkannte/r Erzieher/in" zu führen und bundesweit als Fachkraft in den entsprechenden Arbeitsfeldern arbeiten zu können, kann auf unterschiedlichen Wegen erreicht werden.

Aufnahmevoraussetzungen für alle Wege:

  • Unumgänglich ist ein mittlerer Schulabschluss (oder ein höherer Schulabschluss, z.B. Hochschulzugangsberechtigung aller Fachrichtungen)
    oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
    und
  • entweder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
    oder
  • eine in der Summe mindestens vierjährige, für den Besuch der Fachschule förderliche, hauptberufliche Tätigkeit
    oder
  • ein erfolgreich abgeschlossenes freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfrei­willigendienst in einer sozialpädagogischen Einrichtung
    und
    • die Fachhochschulreife im Fachbereich Gesundheit und Soziales einschließlich eines mindestens 36-wöchigen einschlägigen Praktikums in der Klassenstufe 11 der Fachoberschule
      oder
    • die allgemeine Hochschulreife an einer gymnasialen Oberstufe mit der berufsbezogenen Fachrichtung Gesundheit und Soziales und die Belegung des Faches Pädagogik/Psychologie im E-Kurs
      oder
    • eine sonstige von der Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannte Qualifizierung an einer Schule, Hochschule oder Universität oder berufspraktischer Art
  • Ab dem Schuljahr 2020/2021 kann auch aufgenommen werden, wer
    • einen mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss
      und
      entweder eine abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht
      oder
      eine Hochschulzugangsberechtigung, d.h. auch Fachabitur aller Fachrichtungen (die Kombination aus mittlerem Schulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss in Verbindung mit der mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht kann dadurch ersetzt werden)
    • sowie in beiden Fällen
      eine einschlägige, mindestens sechswöchige, fachkundig angeleitete sozialpädagogische Tätigkeit in den folgenden Arbeitsfeldern nachweist:
      • Tageseinrichtungen für Kinder,
      • Schulischer Bereich,
      • Hilfen zur Erziehung,
      • Eingliederungshilfe und 
      • Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
    • Selbstverständlich kann auch durch ein sehr viel längeres, (bereits in der Vergangenheit) absolviertes Praktikum (das kann z.B. auch eine FSJ oder BFD sein) oder eine andere Tätigkeit, einen Nebenjob, ein Ferienjob, usw..., d.h. durch Bescheinigungen früherer Arbeitgeber, die Eignung nachträglich bestätigt werden, sofern diese die gleichen Parameter (einschlägig, fachkundig angeleitet) erfüllt.
    • Aus der schriftlichen Beurteilung der einschlägigen, mindestens sechswöchigen, fachkundig angeleiteten sozialpädagogische Tätigkeit nach Buchstabe muss hervorgehen, ob die Person zur Aufnahme in die fachtheoretische Ausbildung an einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – „geeignet“ oder „nicht geeignet“ ist.
      • Ein offizielles Schriftstück eines (früheren) Arbeitgebers mit zwei Sätzen ist dabei ausreichend zur Anmeldung und dafür, dass die Personen aufgenommen werden können. Diese Sätze könnten beispielsweise lauten:
        Frau Vorname Nachname, geboren am xx.xx.xxxx in Stadt, hat ein/e fachkundig angeleitete/s, sechswöchiges Praktikum/x-monatige Tätigkeit in unserer Einrichtung „Name“ absolviert. Frau Nachname ist zur Aufnahme in die fachtheoretische Ausbildung an einer Akademie für Erzieherinnen und Erzieher – Fachschule für Sozialpädagogik – im Saarland „geeignet“.
  • Des Weiteren ist immer die gesundheitliche Eignung für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers nachzuweisen
    sowie
  • die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229; 1985 S. 195), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2732) in der jeweils geltenden Fassung.

Wege,Struktur und Dauer:

  • Vollschulische Ausbildung
    • 2 Jahre Vollzeitunterricht und im Anschluss ein einjähriges Berufspraktikum
  • Praxisintegrierte, dualisiserte Ausbildung (PiA)
    • 3 Jahre praxisintegrierte (3 Tage Schule pro Woche, 2 Tage Praxiseinrichtung pro Woche)
    • Besonderheiten
      • Die Vergütung soll dem TVAöD-BT-Pflege entsprechen
      • Bewerbungen sind ausschließlich bei Trägern saarländischer KiTas möglich, um einen Platz für PiA in einer KiTa (Praxiseinrichtung) zu erhalten. Wenn ein vertragsverhältnis mit einem Träger eingegangen wird, kann eine Anmeldung an einer Fachschule erfolgen.
      • In den Schulferien ist an 5 Tagen pro Woche die Praxiseinrichtung aufzusuchen, dafür besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch nach dem jeweilgen Tarifvertrag.
  • Berufsbegleitende Teilzeitausbildung
    • 3 Jahr an drei Tagen/Abenden pro Woche jeweils 5 Stunden Präsenzunterricht und im Anschluss ein einjähriges Berufspraktikum
    • Besonderheiten
      • Sie müssen nachweisen, dass Sie mit mindestens der Hälfte der üblichen wöchentlichen Ar­beitszeit einer Vollzeitkraft eine erzieherische Tätigkeit in einer sozialpädago­gischen Einrichtung mindestens für den Zeitraum der Dauer der fachtheoretischen Ausbildung ausüben wird
        und
      • das Einverständnis der sozialpädagogischen Einrichtung für die Aufnahme der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung an der Akademie für Erzieherinnen und Erziehern – Fachschule für Sozialpädagogik – vorlegt.

Diese Schulform können Sie auch als Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein (AZAV) besuchen. Nähere Informationen hierzu können Sie dem folgenden Flyer entnehmen:

Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher (PDF, 113KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Abschluss und Anschlüsse:

  • staatliche Abschlussprüfung und staatliche Anerkennung
  • allgemeine Fachhochschulreife (falls noch nicht vorhanden)
  • Abschluss gem. KMK-Rahmenvereinbarung für Fachschulen