Umschulungsmaßnahmen im Rahmen von AZAV
Seit 2019 ist das Ministerium für Bildung und Kultur – Referat C5 Berufliche Schulen als Weiterbildungsträger für den „Fachbereich 4 – Berufliche Weiterbildung“ nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen. Somit können an allen 20 öffentlichen beruflichen Bildungszentren im Saarland Maßnahmen nach AZAV angeboten werden.
Arbeitssuchende haben somit die Möglichkeit, mit einem vom Jobcenter, der Agentur für Arbeit oder einem sonstigen Kostenträger ausgestellten Bildungsgutschein an einer Maßnahme des Ministeriums für Bildung und Kultur teilzunehmen.
Derzeit bietet das Ministerium für Bildung und Kultur folgende Maßnahmen an:
- Umschulung zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher
- Umschulung zur staatlich anerkannten Kinderpflegerin/zum staatlich anerkannten Kinderpfleger
- Umschulung zur staatlich geprüften Sozialassistentin/zum staatlich geprüften Sozialassistenten, Schwerpunkt Heilerziehungspflege.
Nähere Informationen zu unseren Maßnahmen können Sie den untenstehenden Flyern entnehmen.
Neben diesen eigenen Maßnahmen steht das Ministerium für Bildung und Kultur auch als Kooperationspartner für Bildungsträger in der dualen Ausbildung zur Verfügung. Dies bedeutet, der Bildungsträger kann eine Maßnahme zur dualen Ausbildung anbieten, übernimmt im Rahmen dieser die Ausbildung des betrieblichen Teils und entsendet zur fachtheoretischen Ausbildung seine Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ein Berufsbildungszentrum. Kooperationsverträge können dabei für alle im Saarland beschulten Ausbildungsberufe in der dualen Ausbildung erfolgen.
Sie möchten als Bildungsträger einen Kooperationsvertrag für einen dualen Ausbildungsberuf abschließen? Oder Sie möchten sich selbst weiterqualifizieren und interessieren sich für eine der o. g. Maßnahmen? Dann nehmen Sie doch gerne mit uns Kontakt auf. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.
Ansprechpartner
Thomas Lück
Referat C 5 Berufliche Schulen
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken