Thema: Bildungsserver
| Ministerium für Bildung und Kultur | Bildung, Schule

Was Sie erfüllen müssen.

Nachfolgend sind die Voraussetzungen zusammengestellt nach dem Ziel der Antragstellung.

Gleichstellung mit einem deutschen Schulabschluss

In allen Fällen muss Unterricht in

  • der Muttersprache
  • Mathematik
  • einem naturwissenschaftlichen Fach (Biologie, Chemie, Physik)
  • einem gesellschaftswissenschaftlichen Fach (Geschichte, Sozialkunde, Erdkunde/Geographie)

erteilt worden sein.

Für den Hauptschulabschluss müssen mindestens neun aufsteigende Klassen an einer allgemeinbildenden Schule erfolgreich absolviert worden sein (Abschluss oder Versetzung in die höhere Klasse), für den Mittleren Bildungsabschluss mindestens zehn und zusätzlich Unterricht in einer Fremdsprache erteilt worden sein.

Allgemeiner oder fachgebundener Hochschulzugang oder Hochschulreife

Das Ministerium für Bildung und Kultur stellt einen entsprechenden Anerkennungsvermerk in der Regel nur für berufliche Zwecke aus (etwa für eine Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz). Lediglich für Personen mit ausländischem Abschluss, welche die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, dient der Anerkennungsvermerk auch für Studienzwecke.

Der allgemeine oder direkte Hochschulzugang oder die allgemeine/direkte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist die Voraussetzung, um an einer deutschen Hochschule zu studieren. Sie berechtigt zum Studium aller Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen. Der fachgebundene Hochschulzugang oder die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung eröffnet das Studium bestimmter Fächer oder Fachrichtungen an Universitäten und Fachhochschulen. Diese Fächer oder Fachrichtungen sind auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.

Nicht alle ausländischen Schulabschlüsse (auch mit der deutschen Übersetzung „Abitur“) sind mit dem deutschen so vergleichbar, dass sie einen direkten Hochschulzugang in Deutschland eröffnen. Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei der Kultusministerkonferenz (KMK) in Bonn führt eine Liste der Schulabschlüsse, die in Deutschland den allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang ermöglichen (Link zu dieser Webseite siehe unten).

Wer an einer deutschen Hochschule studieren möchte und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss sich mit seinem ausländischen Abschluss bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Die Hochschulen entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Zulassung zum Studium.

Wenn die Voraussetzungen anders erfüllt sind.

Ihr Antrag wird nicht gleich abgelehnt, wenn Ihre Voraussetzungen nicht zu Ihrem Ziel passen.

Falls die erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung eines (fachgebundenen) Hochschulzugangs nicht erfüllt sind, so wird Ihr Antrag zur Prüfung an das Referat C3 weitergeleitet, wo eine Gleichstellung Ihrer Bildungsnachweise mit einem deutschen Schulabschluss festgestellt werden kann.

Umgekehrt kann in manchen Fällen ein Hochschulzugang (bearbeitet durch Referat C4) eröffnet werden, obwohl Sie eine Gleichstellung beantragt haben.

In jedem Fall werden Ihre Unterlagen von beiden Seiten sorgfältig geprüft. 

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